
Da steht dein Traumauto, zum echten Schnäppchenpreis, du musst nur noch ja sagen – aber halt – die oberste Regel beim Autokauf ist: Niemals ohne schriftlichen Kaufvertrag. Das gilt genauso beim Neuwagen wie dann, wenn Du einen Gebrauchtwagen kaufen willst. Ein Händedruck reicht längst nicht aus, denn wenn das Auto am Ende nur eine Schrottkarre ist oder Du es gar niemals zu Gesicht bekommst, obwohl Du es bezahlt hast, dann wird der erste Autokauf schnell zum Horrortrip. Gerade Fahranfänger laufen Gefahr, einem Betrüger auf den Leim zu gehen.
Man kann sich – vor allem beim Gebrauchtwagenkauf – nie gegen alle Risiken absichern, da weder Du noch der Verkäufer im Fahrzeug steckt und voraussagen kann, was für Schäden in der Folgezeit auftreten können. Doch einige Unsicherheiten können von Anfang an ausgeschlossen werden, wenn man bestimmte Fakten schriftlich niederlegt. Wenn sich ein Verkäufer weigert, einen schriftlichen Kaufvertrag mit Dir abzuschließen, dann kannst du sicher sein, dass etwas nicht stimmt. Und das gilt unabhängig davon, ob Du nun bei einer Privatperson oder bei einem Autohändler Gebrauchtwagen kaufen willst. Meist zeigt sich der Haken am neuen Auto in Kürze und dann wird aus dem anfänglichen Besitzerstolz schnell Frust und Nerverei.
Wenn die wichtigsten Punkte im Kaufvertrag Auto privat stehen, dann sind viele Unklarheiten beseitigt und sowohl der Verkäufer als auch du als Käufer kennen ihre Rechte und auch ihre Pflichten. Grundsätzlich muss folgendes festgelegt werden:
Ein kostenloser Mustervertrag Kaufvertrag Auto privat steht zum Download für Dich bereit und unter dem Punkt Kaufvertrag kannst du nochmal die wichtigsten Fakten nachlesen, die ein Vertrag enthalten muss, damit aus Deinem ersten Autokauf kein Horrortrip mit Folgen wird.
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