• Führerschein mit 17

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    • fahrschulefinden – Team | Führerschein mit 17 | 159 days ago
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    • Seit einigen Jahren hast du die Möglichkeit, deinen Führerschein im Alter von 17 Jahren zu erwerben. Im Beamtendeutsch heißt diese Regelung „Begleitetes Fahren”. Was anfangs in vielen Bundesländern auf Skepsis gestoßen ist, ist nun in allen mit Ausnahme von Baden-Württemberg zugelassen. Bist du im Besitz des Führerscheins mit 17 darfst du in ganz Deutschland damit fahren, im Ausland allerdings gilt er nicht.

      Die gesetzlichen Vorschriften, die für den Führerschein mit 17 gelten, findest du in der Fahrerlaubnisverordnung oder du liest einfach hier weiter, um alle Informationen über das „Begleitete Fahren“ zu erhalten.

      Die Vorraussetzung – Was musst du mitbringen

      Bist du mindestens 16 Jahre alt, ist für dich die Zeit gekommen, dass du dich in der Fahrschule zur Ausbildung anmelden kannst. Weiterhin muss ein Antrag bei der Führerscheinstelle gestellt werden, dem deine Eltern unbedingt zustimmen müssen. Diese Wege musst du nicht allein gehen. Gerne stehen wir dir mit gutem Rate zur Seite, damit du bald mobil bist.

      Die Ausbildung – Was muss ich tun

      Die Ausbildung baut sich aus Theorie und Praxis auf, wie es ebenfalls beim normalen Führerschein der Fall ist. Nach bestandener Theorieprüfung wirst du mit Fahrstunden auf die praktische Prüfung vorbereitet. Die Fahrprüfung kannst du leider erst ab einem Monat vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Bist du erfolgreich, bekommst du ein Prüfungszeugnis mit einer Ausnahmegenehmigung. Wie oben bereits erwähnt, ist diese lediglich in Deutschland gültig. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

      Der Begleiter – Wer darf mich begleiten

      Beim Begleiteten Fahren werden nicht nur an dich bestimmte Anforderungen gestellt. Eine wesentliche Bedeutung fällt dem Begleiter zu. Dieser muss mindestens 30 Jahre alt sein, bereits seit wenigstens 5 Jahren einen Pkw-Führerschein (Führerschein Klasse B, als Klasse 3) besitzen und vor allem ein Punktekonto in Flensburg mit nicht mehr als 3 Punkten haben. Damit sichergestellt ist, dass dein Begleiter diese Voraussetzungen erfüllt, muss dieser bei der Führerscheinstelle angegeben werden. Es muss immer die gleiche Person mitfahren. Selbst wenn ein anderer die gleichen Voraussetzungen mitbringt, darf er nicht einfach als Begleiter tätig werden.

      Was passiert, wenn ich allein unterwegs bin

      Der Name ist Programm: Du darfst nur mit der benannten Begleitperson fahren. Bist du allein unterwegs und wirst dabei erwischt, wird dir die Fahrerlaubnis weggenommen. Gleichzeitig musst du ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen und erhältst 4 Punkte in Flensburg. Ein Aufbauseminar wird ebenfalls fällig.
      Hast du deine Fahrerlaubnis nicht dabei, musst du ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen.

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