• Führerschein mit 17 begleitetes Fahren

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    • fahrschulefinden – Team | Führerschein mit 17 | 635 days ago
    • Führerschein mit 17 begleitetes Fahren
    • Generell ging dem Führerschein mit 17 eine große Diskussion vorweg, denn es gibt viele Menschen die dagegen waren aber auch sehr viele, die dafür gesprochen haben. Da es sehr viele Unfälle mit Fahranfänger gibt haben sich sehr viele Menschen den Kopf darüber zerbrochen, ob es überhaupt sinnvoll ist den Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) einzuführen. Aus diesem Grund hat sich der Führerschein mit 17 auch erst mit der Zeit in den Bundesländern durchgesetzt. Zu dieser Zeit hättest Du mit Deinem Führerschein mit 17, auch in Begleitung, nicht die Grenze des eigenen Bundeslandes nicht überschreiten dürfen. Heute ist der Führerschein mit 17 allerdings in jedem Bundesland genehmigt und Du darfst die Grenze Deines Bundeslandes mit diesem Führerschein auch überschreiten.

      Was noch zu beachten ist

      Natürlich ist beim Führerschein mit 17 die Begleitperson, aber Du solltest Dir auch wissen, dass Du auf gar keinen Fall, auch nicht aus Versehen, die Landesgrenze überschreitest. Dein Führerschein ist nämlich nur in Deutschland gültig und wenn Du die Grenze dennoch überschreiten solltest, machst Du Dich schon mit den ersten Metern strafbar. Diese Grenzüberschreitung kann Dich sehr schnell eine Stange Geld kosten!
      Kurz gesagt: Der Führerschein mit 17, begleitetes Fahren vorausgesetzt, ist in Deutschland bereits sehr geläufig und auch genehmigt, aber in anderen Ländern gilt dieser Führerschein nicht und Du wirst behandelt, als wenn Du ganz ohne Führerschein gefahren wärst!

      Welche Kriterien Du erfüllen musst

      Für die Anmeldung bei der Fahrschule musst Du mindestens 16 ½ Jahre alt sein um den Führerschein anfangen zu dürfen. Deine Eltern müssen damit einverstanden sein, dass Du Deinen Führerschein mit 17, begleitetes Fahren vorausgesetzt, machen darfst. Außerdem müssen Deine Eltern auch mit den Begleitpersonen einverstanden sein, die in Deine Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Die Begleitpersonen selber sollten natürlich auch zustimmen. Zusätzlich müssen die Personen, die Dich bei Deinen Fahrten begleiten, müssen auch schriftlich bestätigen, dass sie ihren Pflichten nachkommen und sich auch derer bewusst sind.
      Wenn Du Deine praktische Führerscheinprüfung bestanden hast, bekommst Du eine Probezeit von 2 Jahren, die natürlich auch dann weiterläuft, wenn Du Deinen Führerschein mit 17 gegen einen ganz normalen Führerschein austauschst, nachdem Du 18 Jahre alt geworden bist. Sobald Du Deinen Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) bekommen hast, kannst Du direkt losfahren, aber wie gesagt nur mit Begleitung.
      Wenn Du mit Deinem Führerschein mit 17 fährst, auch wenn eine Begleitung dabei ist, bist Du stets der Verantwortliche, hier kannst u Dich generell und auch in Gefahrensituationen nicht hinter der Begleitperson verstecken. Auch Deine Prüfungsbescheinigung, wo die Begleitpersonen drin stehen und, dass Du mit 17 schon fahren darfst, musst Du bei jeder Fahrt dabei haben. Du musst außerdem ebenso wie Deine Begleitperson bei jeder Fahrt Deinen Ausweis dabei haben.

      Was passiert, wenn Du ohne Begleitperson fährst

      Natürlich darfst Du nur mit einer der angegebenen Begleitpersonen fahren, tust Du dies nicht, verstößt Du eindeutig gegen das Gesetz und Dir wird nicht nur die Prüfungsbescheinigung entzogen sondern Du bekommst auch noch 4 Punkte in Flensburg und eine Strafe von 150 Euro.
      Bedenke auch, dass Deine Prüfbescheinigung 3 Monate nachdem Du 18 geworden bist ungültig wird. Du solltest also auch frühzeitig daran denken, den richtigen Führerschein zu beantragen.

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