
Beim Führerschein mit 17 ist ein ganz besonderes Merkmal, dass Du hier zwar mit 17 Jahren schon einen PKW fahren darfst, aber hier muss immer in jedem Fall eine Begleitperson dabei sein, die auch in Deiner Prüfbescheinigung eingetragen ist. Direkt als das Gesetz heraus gekommen ist, hat der Gesetzgeber, aus gutem Grund, einen Riegel davor geschoben, dass Du mit Deinem Führerschein mit 17, Begleitperson vorausgesetzt, nicht jede Person als Begleitperson mitnehmen kannst. Es gibt bestimmte Regeln, die Du in diesem Fall einhalten musst und auch der Begleitperson sind bestimmte Bedingungen auferlegt, damit Sie überhaupt als Begleitperson bei Deinen Fahrten fungieren darf.
Die meisten Unfälle werden von Fahranfänger in einem Alter zwischen 18 und 25 begangen, aus diesem Grunde wurde diese Altersgruppe von Anfang an als Begleitpersonen ausgeschlossen. Es dürfen beim Führerschein mit 17 Begleitpersonen nur dann mitfahren, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Es dürfen beim Führerschein mit 17 Begleitpersonen auch nur dann mitfahren, wenn diese Personen auch selbst genügend Fahrerfahrung haben. Ohne Praxiserfahrung im Fahren darf man als Begleitperson nicht fungieren. Erst, wenn Deine Begleitperson 5 Jahre durchgehende Praxiserfahrung im Fahren nachweisen kann, kann Sie in Deine Prüfbescheinigung eingetragen werden.
Natürlich ist es auch wichtig, dass Deine Begleitperson, die in Deiner Prüfbescheinigung eingetragen werden soll, keine große Punktzahl in Flensburg hat. Mit mehr als 3 Punkten in Flensburg darf man nicht als Begleitperson fungieren. Es ist selbstverständlich auch nicht besonders ratsam, nach der Ausstellung der Prüfbescheinigung mit den Punkten in Flensburg anzufangen, denn Deine Begleitperson soll ja auch ein Vorbild für Dich sein.
Beim Führerschein mit 17 (Begleitperson vorausgesetzt) dürfen in Deine Prüfbescheinigung bis zu 5 verschiedene Personen eingetragen werden. Du solltest Dir vorher genügend Gedanken darüber machen, wen Du als Deine Begleitperson eintragen lassen möchtest. Jemand der so gut wie nie erreichbar ist oder etwas weiter weg wohnt ist als Begleitperson nicht besonders gut geeignet. Du solltest zudem auch eine Person auswählen, der Du vertraust und die vor allem auch Dir vertraut, denn nichts ist schlimmer, als wenn Dir Deine Begleitperson beim Fahren auf einmal in das Steuer greift und Dich damit verunsichert! Wenn Du Deine Begleitpersonen ausgewählt hast, solltest Du diese Themen vor der Eintragung in Deine Prüfbescheinigung mit den Begleitpersonen besprechen, damit später keine Missverständnisse mehr aufkommen. Die Führerschein-mit 17-Begleitpersonen sollten dafür sorgen, dass der Du in kritischen Situationen nicht nervös wirst sondern immer Herr der Lage bleibst.
Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst Du auch einen extra Seitenspiegel für die Begleitperson am Fahrzeug anbringen. Hier solltest Du nur vorher auch genau abklären, ob das, und in welcher Form das bei dem Auto genehmigt ist.
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