
Über die wichtigsten, rechtlichen Neuregelungen in Sachen Fahrerlaubnisrecht informiert Dich das Bundesministerium für Verkehr- Bau- und Stadtentwicklung(BMVBS).
Die entsprechenden Vorschriften für den EU Führerschein werden durch die Länder nach verfassungsrechtlichen Vorgaben in einer eigenen Zuständigkeit ausgeführt. Wenn Du Fragen bezüglich der Erteilung und der Entziehung Deines EU Führerscheins in Einzelfällen hast, dann wende Dich bitte an das für Dich zuständige Straßenverkehrsamt.
Das BMVBS darf nicht zu Einzelfällen Stellung nehmen und auf deren Behandlung darf das BMVBS auch keinen Einfluss nehmen.
Bereits 1980 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft mit einer ersten Richtlinie bezüglich des EU Führerscheins erste Schritte in Richtung Harmonisierung des Rechtes zum Führerschein unternommen.
Durch den Ministerrat wurde im Jahre 1991 eine zweite Richtlinie über den EU Führerschein verabschiedet. Die wichtigsten Bestimmungen aus dieser zweiten Richtlinie sind:
Die Dritte Richtlinie über den EU Führerschein wurde im Dezember des Jahres 2006 verabschiedet. Das nationale Recht wird in zwei Stufen umgesetzt. Am 19. Januar 2009 sind die Regelungen, die dem Führerschein-Tourismus unterbinden sollen, in Kraft getreten.
In den Mitgliedsstaaten gelten die Richtlinien für den EU Führerschein aber nicht unmittelbar, sie müssen zuerst in das nationale Gesetz umgewandelt werden. In der Bundesrepublik Deutschland ist dieses durch folgendes in Wesentlichen geschehen:
Es wurde ein Gesetz zur Änderung des aktuellen Straßenverkehrsrechts und auch diverser anderer Gesetzte am 24. April 1998 verabschiedet. Auch die Verordnung darüber, welche Personen im Straßenverkehr zugelassen werden dürfen wurde geändert. Im Verkehrsblatt (Heft 20) wurde diese Verordnung dann auch mit einer ausführlichen Begründung am 30. Oktober 1998 veröffentlicht.
Am 1. Januar 1999 traten dann auch das Gesetz und die Verordnung zur Fahrerlaubnis in Kraft. Ganz besonders die Grundsätze des neuen Rechts, die Vorschriften bezüglich des Führerschein auf Probe und auch das geänderte Punktesystem beim EU Führerschein sind in dieser Verordnung enthalten. In der Fahrerlaubnis-Verordnung sind auch unter anderen die Voraussetzungen für den Erhalt des EU Führerscheins und die wesentlichen, noch übrigen Bestimmungen bezüglich des Fahrerlaubnisrechts und der Führerscheinklassen finden sich zusammengefasst in dieser Verordnung.
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