• Führerschein

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    • fahrschulefinden – Team | Führerschein | 225 days ago
    • Führerschein
    • Unter dem Führerschein versteht man die Genehmigung des zuständigen Amtes, dass man im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug eigenständig führen und bedienen darf. Der Führerschein ist im eigentlichen Sinne eine Urkunde, die bestätigt, dass dieser Person eine Fahrerlaubnis erteilt wurde.

      Eine Fahrerlaubnis setzt das Absolvieren und Bestehen einer praktischen und auch theoretischen Prüfung voraus. Zusätzlich muss eine körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Fahrzeugs vorhanden sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Fahrerlaubnis durch die DEKRA, das ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Fahrerlaubniserteilung, ausgehändigt.

      Seit dem 01.01.1999 gibt es 15 Führerscheinklassen in Deutschland. Jede einzelne Klasse erfordert ihre eigene Fahrerlaubnis, für welche eine spezielle Prüfung abgelegt werden muss. (Optimal darauf vorbereiten kannst du dich mit Fahrschulbögen!)

      Die verschiedenen Führerscheinklassen sind ebenfalls auf ein unterschiedliches Alter beschränkt. Bist du 16 Jahre, dann kannst du Krafträder und Kleinkrafträder bis zu einer gewissen Größe selbstständig im Straßenverkehr bewegen. Ein herkömmliches Auto darfst du bereits als 17-Jähriger fahren. Voraussetzung ist aber, dass dich eine Person begleitet, welche mindestens 30 Jahre alt ist und die über wenigstens 5 Jahre Fahrpraxis verfügt. Außerdem darf das Verkehrzentralregister in Flensburg allerhöchstens 3 Punkte aufweisen. Ab einem Alter von 18 Jahren ist es dir erlaubt, den Pkw allein zu fahren. Das sollte aber kein Freibrief zum Austoben am Steuer sein: Immerhin befindest du dich dann in der Probezeit, in welcher Verkehrsverstöße besonders hart bestraft werden.

      Alle Fahrerlaubnisse, die das Führen von Lkws betreffen, können ebenfalls ab dem 18. Lebensjahr von dir erworben werden. Mehr Informationen dazu findest du unter dem Thema Lkw-Führerschein. Eine Ausnahme bilden Omnibusse. Dafür musst du bereits 21 sein, damit du diese fahren darfst.

      Mit 18 wird es dir auch erlaubt, einen Motorrad-Führerschein zu erwerben. Die Führerscheinklasse A kannst du aber nur absolvieren, wenn du schon mindestens 2 Jahre eine kleinere Motorradklasse gefahren hast. Du musst also bereits eine Fahrerlaubnis besitzen. Diese Regelung gilt nur, solange du das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast. Danach ist diese Voraussetzung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse A nicht mehr notwendig.

      Zum 01.01.1999 haben sich in Deutschland nicht nur die Führerscheinklassen geändert. Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union, darum wird seit dem oben genannten Datum nur noch der EU-Führerschein herausgegeben.

      Das europäische Fahrerlaubnisrecht wird in der Zukunft noch konkreter werden. Beispielsweise unterliegen die neuen Führerscheinklassen bereits jetzt dem EU-Standard. Bis zum Jahre 2012 haben die einzelnen Staaten Zeit, die Anpassung an das europäische Fahrerlaubnisrecht vorzunehmen. Zwischen 2012 und 2038 müssen dementsprechend auch alle alten Führerscheine in die neuen EU-Führerscheine umgetauscht werden.

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