• Führerscheinanmeldung

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    • fahrschulefinden – Team | Führerschein | 102 days ago
    • Führerscheinanmeldung, Führerschein anmeldung
    • Bevor du dich überhaupt erstmal zum Theorieunterricht anmelden kannst, sind eine Reihe von Erledigungen notwendig. Es werden einige Bescheinigungen gebraucht, ohne die du dich erst gar nicht bei der Fahrschule anmelden kannst.

      Je nachdem, welchen Führerschein du erwerben möchtest, sind verschiedene Vorraussetzungen nötig. Wir haben uns als Beispiel für den Führerschein Klasse B entschieden.

      Sehtest
      Kosten: ca. 6,00 Euro

      Ein Sehtest gehört zu den Erledigungen, die du bereits vor der Anmeldung zur Fahrschule durchführen solltest. Diesen kannst du bei einem Optiker oder einem Augenarzt absolvieren. Der Sehtest dauert nur wenige Minuten. Wenn du Glück hast, kommst du beim Arzt oder Optiker sogar ohne Wartezeiten oder Termin dran. Zwar ist der Sehtest nicht unbedingt Pflicht, bevor du mit der praktischen Ausbildung beginnst. Manche Fahrschulen wollen aber den Nachweis schon bei der Anmeldung sehen.

      Bestehst du den Sehtest nicht, kann es sein, dass du zumindest beim Autofahren eine Sehhilfe tragen musst. Ist das der Fall, wird dies im Führerschein vermerkt. Wichtig: Du musst die Sehhilfe zur praktischen Ausbildung immer dabei haben! Auch bei der Prüfung darfst du sie nicht vergessen, sonst wirst du nicht zugelassen!

      Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort – der LSMU-Kurs
      Kosten: ca. 30 Euro

      Den LSMU-Kurs kannst du bei folgenden Institutionen ablegen: DRK, MHD, JUH und ASB.
      Früher war der LSMU-Kurs unter dem Namen Erste-Hilfe-Kurs bekannt. Allerdings ist der richtige Erste-Hilfe-Kurs Pflicht für den Erwerb von anderen Führerscheinklassen. Damit man diese beiden unterschiedlichen Kurse nicht mehr verwechseln kann, wurde der Kurs für den Führerschein Klasse B und weitere Führerscheinklassen, die lediglich diese Ausbildung als Vorraussetzung benötigen, in Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort umbenannt. Der LSMU-Kurs dauert in der Regel einen Tag (ca. 8 Stunden).

      Die Prüfung des Antrags durch das Einwohnermeldeamt
      Kosten: ca. ungefähr 5,00 Euro

      Bevor du zur Führerscheinprüfung zugelassen wirst, prüft das Einwohnermeldeamt, ob du die Anforderungen an eine Fahrerlaubnis besitzt. Hauptsächlich wird in Erfahrung gebracht, ob du überhaupt das Mindestalter besitzt und außerdem will die Behörde sicher gehen, dass du nach einem Führerscheinentzug nicht versuchst, einfach einen neuen Führerschein zu erhalten.

      Führerscheinantrag mit und ohne Probezeit
      Kosten: ca. ab 37,00 €

      Der Antrag für den Führerschein geht nach der Prüfung durch das Einwohnermeldeamt zur Führerscheinstelle, wo er bearbeitet wird. Diese Prozedur erfolgt automatisch, du musst dafür keine Mühen auf dich nehmen.

      Extrakosten durch begleitendes Fahren ab 17 Jahren

      In Deutschland darfst du seit einigen Jahren bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug führen. Allerdings musst du bei jeder Fahrt mit einer Begleitperson unterwegs sein, die sogar im Führerschein eingetragen sein muss. Diese zusätzlichen Erfordernisse bringen weitere Kosten mit sich. Im Einzelnen fallen an:

      • für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung für den Führerschein – um die 8,00 €
      • für die Überprüfung der Begleitperson – zwischen 1,00 € und 10,00 €
      • für eine Auskunft über die Begleitperson aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg – etwa 3,00 € (je Person)

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