• Führerschein auf Probe

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    • fahrschulefinden – Team | Führerschein | 638 days ago
    • Führerschein auf Probe
    • Den Führerschein auf Probe gibt es schon seit 1986. Durch den Führerschein auf Probe sollen Unfälle reduziert werden, die durch Fahranfänger oft verursacht werden. Den Führerschein auf Probe kann man in den Führerscheinklassen 1 – 3 bekommen. Da aber die Fahrerlaubnisverordnung 1999 verabschiedet wurde, kam es auch beim Führerschein auf Probe zu einigen, wichtigen Veränderungen der Vorschriften und Regelungen.

      Die wichtigsten Veränderungen und Vorschriften für den Führerschein auf Probe

      Beginn und Ende der Probezeit sind hier festgelegt, die Probezeit beginnt mit der bestandenen Führerscheinprüfung, also dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Die Probezeit des Führerscheins endet nach 2 Jahren und ist zusätzlich auch im Führerschein eingetragen.
      Wenn Du ein Verwarnungs- oder Bußgeld mit einem Führerschein auf Probe bekommst, welches nicht höher ist, als 35 Euro, hat das auf Deinen Führerschein auf Probe einen Einfluss. Bei allen anderen Bußgeldern, die über 40 Euro liegen und zu Punkten in Flensburg führen, ist eine Nachschulung des Führerscheins nötig.

      Kategorie A – schwerwiegende Delikte
      Kategorie B – weniger schwerwiegende Delikte

      Wenn man mit seinem Führerschein auf Probe gegen das Gesetz verstößt, teile sich die Verstöße in zwei verschiedene Gruppen, bei denen schwerwiegende Delikte (Kategorie A) und weniger schwerwiegende Delikte (Kategorie B) unterteilt werden. Unter Kategorie A fallen die meisten Verkehrsstraftaten, Kennzeichenbetrug ausgenommen und auch die gängigen Ordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Vorfahrts-, Überholverstöße und solch ähnliche Dinge.
      Unter die zweite Kategorie, Kategorie B, zählen kleinere Vergehen. So eines liegt beispielsweise vor, wenn Du Dein Auto nicht rechtzeitig zum TÜV gebracht hast. Hier ist zwar keine Nachschulung fällig, Deine Probezeit des Führerscheins verlängert sich in diesem Fall jedoch auf 4 Jahre!

      Verstösse gegen die Kategorie A müssen in dem vorgegebenen Zeitraum der Straßenverkehrsbehörde erledigt werden

      Eine Nachschulung muss immer dann gemacht werden, wenn Du als Fahranfänger auffällig geworden bist. Die Nachschulung ist in Theoriesitzungen aufgeteilt, bei der es in den meisten Fällen 4 Sitzungen mit einer Länge von ungefähr 140 Minuten sind. In den Sitzungen wird auf die begangenen Vergehen eingegangen und die Fehler besprochen, die Du gemacht hast. Nachdem Du die Sitzungen erfolgreich absolviert hast, wird in einer 30 minütigen Fahrprobe getestet, ob Du das gelernte auch gut umsetzen kannst. Bestehst Du diese Nachschulung, bekommst Du Deinen Führerschein auf Probe zurück. Alle Elemente der Nachschulung müssen von Dir in dem vorgegebenen Zeitraum erledigt werden und die Kosten, die bei einer Nachschulung für Dich entstehen, belaufen sich auf ungefähr 400 Euro.

      Psychologischen Beratung kann den Erhalt von Punkten verhindern

      Wenn Du bereits eine Nachschulung hinter Dir hast und in der Zeit, in der u den Führerschein auf Probe hast wieder gegen Kategorie A oder der Kategorie B verstößt, wirst Du von der Verkehrsbehörde gebeten, eine Beratung mitzumachen. Bei dieser verkehrspsychologischen Beratung bekommst Du einen Punkterabatt von 2 Punkten und die Verstöße, die Du in dieser Frist von 2 Monaten begangen hast bleiben unberücksichtigt. Diese Beratung ist keine Pflicht, aber aufgrund der vielen Vorteile, die oben genannt wurden auf jeden Fall zu empfehlen.
      Wenn Du an einer Nachschulung nicht teilnimmst oder Du in einem Zeitraum von 2 Monaten nach dieser Nachschulung wieder einen Verstoß aus diesen beiden Kategorien hast, dann ist Dein Führerschein auf Probe weg. Um den Führerschein auf Probe dann wieder zu erlangen musst Du dann beide Prüfungen erneut machen, theoretische sowie die praktische. Erst dann hast Du Deinen Führerschein auf Probe wieder, sehr nachteilig sind hier nur die enormen Kosten, die Dir dann erneut entstehen.
      Es gibt verschiedene Verstöße, die dazu führen, dass Du ein Aufbauseminar machen musst, damit Du Deinen Führerschein auf Probe behalten kannst. Hier ist eine Auflistung dieser Vergehen

      Einmalige Verstösse der Kategorie A die zu einem Aufbauseminar führen

      • Zu schnell fährst wenn es unübersichtlich ist, oder an Straßen- oder Bahnübergängen
      • Wenn Du die Höchstgeschwindigkeit mit mehr als 20kmh überschreitest
      • Wenn Du bei einer Geschwindigkeit über 80 km/h den Sicherheitsabstand nicht einhältst
      • Wenn Du in einer geschlossenen Ortschaft rechts überholst
      • Wenn Du bei Überholverbot überholst
      • Wenn Du die Vorfahrt nicht beachtest
      • Wenn Du entgegen der Fahrtrichtung wendest oder entgegen der Fahrtrichtung Rückwärts fährst
      • Wenn u dich gegenüber von Bussen und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln falsch verhältst
      • Wenn Du beim Rechtsabbiegen vorher nicht anhältst
      • Wenn Du eine rote Ampel oder ein Stop-Schild nicht beachtest
      • Wenn Du ein Fahrzeug ohne Zulassung oder Betriebserlaubnis fährst oder es jemandem gestattest
      • Wenn Du mit 0,8 Promille ein Fahrzeug fährst

      Bei zweimaligem Verstössen in der Kategorie kommt es zu einem Aufbauseminar, wenn

      • Nicht tangential links abbiegst und damit andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringst
      • Wenn Du ein Fahrzeug fährst, dessen Profiltiefe der Reifen weniger als 1,6 mm Tiefe aufweisen
      • Wenn Du außerhalb geschlossener Ortschaften nur mit Standlicht oder ganz ohne Lichts fährst
      • Wenn Du ein Fahrzeug führst, welches mangelhaft gesicherte Ladung trägt und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist
      • Wenn Du die Anmeldefrist zur Untersuchung des TÜV über 8 Monate überschreitest
      • Wenn Du ein mangelhaftes Fahrzeug führst
      • Wenn Du ein Fahrzeug führst das die zulässigen Abmessungen überschreitet

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