• Führerscheinklasse A beschränkt

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    • fahrschulefinden – Team | Führerscheinklassen | 246 days ago
    • Führerscheinklasse A beschränkt, leistungbeschränkte Krafträder
    • Für Motorradfahrer, die zwischen 18 und 24 Jahren alt sind, wird die Führerscheinklasse A erst einmal nur »beschränkt« erteilt. Das heißt nicht, dass der Fahrer in irgendeiner Weise eingeschränkt wird. Die Beschränkung gilt für das Fahrzeug, bei dem es sich um eine Maschine handelt, die ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung und Gewicht haben muss. Das wiederum heißt, viel Motorkraft darf keinem geringen Gewicht gegenüberstehen. Die Beschränkung wird nach zwei Jahren aufgehoben.

      So alt musst du sein:

      Im Allgemeinen musst du 18 Jahre alt sein, um den Führerschein der Klasse A zu erwerben. Jedoch gelten weitere Altersbestimmungen für das Führen der erlaubten Maschinen.

      Diese Fahrzeuge darfst du fahren:

      Die Fahrzeuge der Führerscheinklasse A sind Zweiräder, welche auch einen Beiwagen haben dürfen, mit einem Hubraum über 50 cm³ oder mit einer erreichbaren Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

      In den ersten zwei Jahren des Besitzes der Fahrerlaubnis der Klasse A darfst du nur Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg fahren.

      Nach deinem 20. Geburtstag bist du berechtigt, schwere Motorräder zu fahren. Dazu gehören Maschinen mit einer Nennleistung über 25 kW und einem Gewicht von weniger als 6,25 kg/kW. Eine Umschreibung der Fahrerlaubnis ist nicht notwendig. Die Berechtigung erhältst du automatisch mit der Vollendung des 20. Lebensjahres.

      Das benötigst du:
      • einen Sehtest
      • ein Passbild mit einer Größe von 35 x 45 mm
      • einen Nachweis über deinen Geburtstag und deinen Geburtsort
      • einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
      Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:

      Zur Absolvierung der Führerscheinklasse A brauchst du vorher keine andere Fahrerlaubnis.

      Die theoretische Ausbildung besteht aus:

      Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung.

      Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, reduziert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.

      Die praktische Ausbildung besteht aus:

      Die praktische Ausbildung setzt sich zusammen aus Übungsfahrstunden – die Grundausbildung – und Pflichtfahrstunden – die Sonderausbildung. In der Grundausbildung musst du deine Übungsfahrstunden absolvieren. Wie viele du benötigst, kann pauschal nicht gesagt werden. Das hängt von deinem eigenen Können ab.

      Die Sonderausbildung in Form der Pflichtfahrstunden läuft für alle gleich ab. Du musst 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nacht hinter dich bringen.

      Hast du schon den Führerschein der Klasse A1, sind weniger Fahrstunden zu leisten. Dann musst du nur noch 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und 1 Fahrstunde in der Nacht machen.

      Die theoretische Prüfung besteht aus:

      Der Fragebogen besteht aus 30 Fragen bzw. 20 Fragen (bei Vorbesitz eines Führerscheins). Bei diesen darfst du dir 10 bzw. 6 Fehlerpunkte erlauben.

      Die praktische Prüfung besteht aus:

      Die Prüfungsfahrt dauert mindestens eine Stunde. Du musst dabei innerhalb und außerhalb des Ortes, auf der Autobahn und auf der Kraftfahrstraße fahren. Auch eine Sicherheitskontrolle am Prüfungsfahrzeug musst du zeigen können.

      Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?

      Mit der Theorie kannst du 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag beginnen.

      Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?

      Die theoretische Prüfung zum Führerschein A darfst du ab 3 Monaten vor deinem 18. Geburtstag ablegen. Die praktische Prüfung ist frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag möglich.

      Befristung:

      Eine Befristung liegt bei der Klasse A nicht vor.

      Einschluss:

      Wenn du im Besitz der Führerscheinklasse A bist, darfst du ebenfalls die Fahrzeuge der Klassen A1 und M führen, denn diese werden durch die Fahrerlaubnis der Klasse A eingeschlossen.

      Wissenswertes:

      Bist du bereits 25 Jahre bei der Aushändigung der Fahrerlaubnis alt, hast die Ausbildung auf einer schweren Maschine absolviert und bist weiterhin auf dieser geprüft worden, bekommst du die Klasse A ohne Beschränkung.

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