• Führerscheinklasse A

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    • fahrschulefinden – Team | Führerscheinklassen | 189 days ago
    • Führerscheinklasse A, leistungsunbeschränkte Krafträder
    • Die Klasse A wird in zwei Kategorien eingeteilt. Während du mit der Klasse A beschränkt nur leistungsschwächere Motorräder fahren darfst, ist es dir mit der Klasse A unbeschränkt erlaubt, Motorräder ohne Leistungseinschränkungen zu fahren. Bei diesen ist es unerheblich, in welchem Verhältnis Motorleistung und Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) zueinander stehen. Ist man mehr als 2 Jahre Besitzer der Führerscheinklasse A beschränkt, bekommt man automatisch und ohne Beantragung einer Änderung die Klasse A unbeschränkt. Ab einem Alter von 25 Jahren darfst du sofort die Klasse A unbeschränkt erwerben (Direkteinstieg).

      So alt musst du sein:

      Im Besitz der Führerscheinklasse A beschränkt brauchst du lediglich 2 Jahre zu warten, bis du den Führerschein Klasse A unbeschränkt erhältst.

      Möchtest du direkt mit den unbeschränkten Führerschein Klasse A haben, musst du 25 Jahre alt sein.

      Diese Fahrzeuge darfst du fahren:

      Motorräder, ebenfalls mit Beiwagen, die eine Geschwindigkeit von über 40 km/h erreichen und deren Hubraum mehr als 50 cm³ beträgt.

      Das benötigst du:
      • einen Nachweis über deinen Geburtstag und –ort
      • einen Sehtest
      • ein Passbild mit den Maßen 35 x 45 mm
      • den Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs über lebensrettende Maßnahmen am Unfallort
      Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:

      Um die Klasse A unbeschränkt zu erhalten, musst du bereits 2 Jahre den Führerschein Klasse A beschränkt dein Eigen nennen. Danach wird die beschränkte Fahrerlaubnis in die unbeschränkte umgewandelt. Für die Umwandlung musst du keine Zusatzausbildung und keine Prüfung absolvieren und auch keinen Antrag stellen.

      Eine Ausnahme bilden Fahrerlaubnisanwärter, die das 25. Lebensjahr vollendet haben. Diese können sich, ohne über die Klasse A beschränkt zu gehen, für die Klasse A unbeschränkt ausbilden lassen. Sie müssen allerdings ihre Prüfung und ebenfalls die Ausbildung mit einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse ablegen. Die Prüfung darfst du bereits einen Monat vor dem 25. Geburtstag ablegen, den Führerschein bekommst du jedoch erst ab Erreichen des 25. Lebensjahres ausgehändigt.

      Die theoretische Ausbildung besteht aus:

      Die Theorie wird dir in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung beigebracht.

      Die praktische Ausbildung besteht aus:

      Zuerst einmal musst du deine Übungsfahrstunden im Rahmen der Grundausbildung absolvieren. Wie viele dies sind, hängt ganz von deinem eigenen Lerntempo ab. Eine Vorhersage kann nicht getroffen werden.

      Die Pflichtfahrstunden setzen sich zusammen aus 5 Fahrstunden Überland, 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nacht.

      Als Besitzer der Führerscheinklasse A1 betragen die Pflichtfahrstunden nur noch 3 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 1 Fahrstunde Nacht.

      Die theoretische Prüfung besteht aus:

      In der theoretischen Prüfung musst du einen Fragebogen mit 30 Fragen beantworten. 10 Fehlerpunkte werden dir zugestanden, diese können allerdings schon durch die falsche Beantwortung von 2 Fragen entstehen.

      Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, musst du im Fragebogen nur 20 Fragen beantworten, dabei darfst du dir nicht mehr als 6 Fehlerpunkte erlauben.

      Die praktische Prüfung besteht aus:

      Bei der praktischen Prüfung wirst du mindestens 60 Minuten auf den Können und Wissen geprüft. So musst du eine Sicherheitskontrolle an deinem Fahrzeug durchführen und dein Motorrad innerhalb und außerhalb des Ortes und auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen sicher bewegen können.

      Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?

      Mit der theoretischen Ausbildung kannst du frühestens 6 Monate vor deinem 25. Geburtstag anfangen.

      Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?

      Die theoretische Prüfung ist ab einem Vierteljahr vor dem 25. Geburtstag erlaubt.

      Die praktische Prüfung darfst du frühestens einen Monat vor deinem 25. Geburtstag ablegen.

      Befristung:

      Hast du einmal den Führerschein der Klasse A unbeschränkt in deinem Besitz, ist dieser unbefristet gültig.

      Einschluss:

      Mit der Klasse A unbeschränkt bist du ebenfalls im Besitz der Fahrerlaubnisklassen A1 und M.

      Wissenswertes:

      Entschließt du dich im Alter von 23 oder 24 Jahren, die Führerschein Klasse A beschränkt zu machen, musst du die Frist von 2 Jahren nicht einhalten, da es ja möglich ist, durch den Direkteinstieg mit 25 Jahren bereits die Führerscheinklasse A unbeschränkt zu erwerben. Du darfst also die Klasse A unbeschränkt auch vor Ablauf der regulären 2 Jahre beantragen, wenn du innerhalb dieser deinen 25. Geburtstag feierst. Diese Vorverlegung ist aber mit einer weiteren Ausbildung mit anschließender Prüfung verbunden, die erneut Kosten produziert.

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