
Diese Führerscheinklasse ist meist die Einsteigerklasse in die Welt der Mobilität. Bist du im Besitz der Fahrerlaubnis A 1, darfst du Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Nennleistung bis 11 kW führen. Damit kannst du Geschwindigkeiten bis 80 km/h erreichen, was es dir erlaubt, sogar auf der Autobahn zu fahren.
16 Jahre
Leichtkrafträder. Das sind Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Außerdem darfst du Krafträder fahren, die vor dem 31.12.1983 ihre Erstzulassung hatten, über einen Hubraum verfügen, der nicht mehr als 50 cm³ beträgt, und die gemäß ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h haben.
Für die Führerscheinklasse A ist es nicht notwendig, dass du bereits im Besitz einer anderen Klasse bist.
Der Stoff der theoretischen Ausbildung wird dir in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung vermittelt.
Besitzt du schon einen Führerschein einer anderen Klasse, sind in der Grundausbildung nur 6 Doppelstunden zu absolvieren.
Zuerst einmal musst du deine Übungsfahrstunden leisten. Die Anzahl lässt sich nicht vorhersagen, da sich dies nach deinem Können richtet.
Die Pflichtfahrstunden, auch Sonderfahrten genannt, setzen sich aus
zusammen.
Der Fragebogen umfasst 30 Fragen. Insgesamt darfst du nicht mehr als 10 Fehlerpunkte haben.
20 Fragen musst du beantworten, wenn du bereits eine Fahrerlaubnis besitzt. Dann darfst du dir nur 6 Fehlerpunkte erlauben.
Zur Prüfung musst du mindestens 45 Minuten fahren. In dieser Zeit lässt dich der Prüfer auf der Autobahn, auf Kraftfahrstraßen, innerorts und außerorts fahren. Zudem musst du eine Sicherheitskontrolle an deinem Fahrzeug durchführen.
Ein halbes Jahr vor deinem 16. Geburtstag ist es soweit, du kannst mit der Theorie für die Führerscheinklasse A1 anfangen.
Die theoretische Prüfung ist frühestens 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag möglich, die praktische Prüfung kannst du ab 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag ablegen.
Der Führerschein der Klasse A1 unterliegt keiner Befristung. Er ist auf Dauer gültig.
Bist du im Besitz der Klasse A1, dann hast du automatisch ebenfalls die Klasse M.
Mit dem Erwerb der Klasse A 1 beginnt die Probezeit zu laufen.
Willst du ein Leichtkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h fahren, musst du mindestens 18 Jahre alt sein, auch wenn du die Fahrerlaubnis A 1 besitzt.
No comments yet.