
Willst du mit Anhänger fahren (und damit ist kein leichter gemeint, den man beispielsweise im Baumarkt mieten kann), dann musst du den Führerschein BE zusätzlich zum Pkw-Führerschein der Klasse B besitzen. Empfehlenswert ist es, diesen erst zu machen, wenn du ihn tatsächlich brauchst. Immerhin fallen für diesen ebenfalls Kosten an. Es ist auch nicht erforderlich, diesen sofort oder innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach der PKW-Fahrerlaubnis zu absolvieren. Du kannst ihn bei Bedarf jederzeit nachmachen.
18 Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern, die insgesamt mehr als 750 kg wiegen (Ausnahme: in die Klasse B fallende Fahrzeugkombinationen).
Dieser Führerschein ist ein „Anschluss“-Führerschein. Das bedeutet, dass sein Erwerb an den Besitz einer anderen Fahrerlaubnis gekoppelt ist. Für den Führerschein der Klasse BE musst du daher entweder bereits die Fahrerlaubnis Klasse B schon in der Tasche haben oder du musst die Ausbildung in der Führerscheinklasse B bereits erfolgreich abgeschlossen haben (das ist der Fall, wenn du beide Ausbildungen gleichzeitig machst).
Die Klasse BE darf aber keinesfalls vor Abschluss der Ausbildung der Klasse B erteilt werden.
Eine theoretische Ausbildung bei der Führerscheinklasse BE entfällt, da diese entweder bereits im Rahmen der Führerscheinklasse B vermittelt wird oder der Absolvent genügend Fahrpraxis vorweisen kann.
Die praktische Ausbildung lehnt sich an die Ausbildungsbestandteile der Führerscheinklasse B an. Wie viele Stunden du für die Grundausbildung brauchst, kann man leider nicht voraussagen. Dazu kommen die Pflichtfahrstunden, die aus 3 Überlandfahrstunden, 1 Autobahnfahrstunde und 1 Nachtfahrstunde bestehen.
Aufgrund der nicht notwendigen theoretischen Ausbildung musst du natürlich auch keine theoretische Prüfung ablegen.
Hier wird vor allem geprüft, ob du nicht nur mit Anhänger fahren kannst, sondern diesen auch ordnungsgemäß an den Pkw anhängen kannst. Dementsprechend möchte der Prüfer das Trennen und das Verbinden des Anhängers sehen, du musst die notwendigen Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt durchführen und danach mit Pkw und Anhänger innerorts, außerorts, auf der Autobahn und der Landstraße fahren.
Der Beginn der theoretischen Ausbildung wäre in dem Falle an den Beginn der theoretischen Ausbildung in der Führerscheinklasse B gekoppelt. Du könntest also frühestens ein halbes Jahr vor deinem 18. Geburtstag oder – wenn du den Führerschein mit 17 anstrebst – frühestens ein halbes Jahr vor deinem 17. Geburtstag beginnen.
Die praktische Prüfung darfst du ab einem Monat vor dem 17. bzw. 18. Geburtstag ablegen.
Für Führerscheine der Klasse BE gibt es keine Befristung.
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