
Hast du die Fahrerlaubnis der Klasse C, bist du berechtigt, Lkw zu fahren. Die Anhänger dürfen aber nicht mehr als 750 kg Gewicht auf die Waage bringen. Die Klasse ist deshalb so etwas wie die Vorstufe der Klasse CE, mit welcher du Lkw mit Anhänger über 750 kg fahren darfst, also quasi die „dicken Brummis“. Inzwischen darfst du diesen Führerschein bereits mit 18 machen, früher galt das Mindestalter 21. Allerdings wirst du bis zu deinem 21. Lebensjahr kaum die Gelegenheit erhalten, als hauptberuflicher Lkw-Fahrer tätig zu werden.
18 Jahre
Mit der Führerscheinklasse C darfst du Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Krafträdern, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bewegen, die über nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz verfügen. Das Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht mehr als 750 kg betragen.
Weiterhin kannst du zum Zwecke einer technischen Überprüfung mit der Führerscheinklasse C innerhalb Deutschlands auch Busse fahren, sogar mit Anhänger. Es dürfen sich aber keine Fahrgäste darin befinden und das zulässige Gesamtgewicht der Klasse C darf nicht überschritten werden.
Bevor du den Führerschein der Klasse C machst, musst du die Führerscheinklasse B besitzen.
In 6 Doppelstunden bekommst du die Grundausbildung vermittelt und in weiteren 10 Doppelstunden findet die Zusatzausbildung statt. Eine Doppelstunde umfasst 90 Minuten.
Wie bei allen anderen Führerscheinen auch, musst du Übungsfahrstunden leisten, deren Umfang keiner voraussagen kann. Diese gehören zur Grundausbildung und müssen solange gefahren werden, bis dein Fahrlehrer der Meinung ist, dass du fit genug für die Zusatzausbildung bist.
Bei der theoretischen Prüfung für Führerscheinklasse C musst du 37 Fragen beantworten, bei denen du dir nicht mehr als 10 Fehlerpunkte erlauben darfst.
Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten. In dieser Zeit macht sich der Prüfer ein Bild davon, ob du eine Abfahrtkontrolle durchführen kannst und wie du innerhalb und außerhalb von Orten sowie auf der Autobahn und auf Landstraßen mit dem Fahrzeug zurechtkommst.
Ab 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag darfst du die theoretische Ausbildung anfangen.
Die praktische Prüfung kann frühestens einen Monaten vor deinem 18. Geburtstag stattfinden.
Bist du Inhaber der Führerscheinklasse C, hast du ebenfalls die Klasse C1.
Der Einsatz im gewerblichen Güterverkehr ist dir erst ab 21 Jahren erlaubt. Unter 21 Jahren darfst du lediglich Lkw bis 7,5 t mit einem Anhänger fahren (EWG 3820/85 Art. 5).
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