
Die praktische Anwendung der Klasse C1 liegt in der Vorstufe der Klasse C1E. Als Inhaber der Führerscheinklasse C 1 bist du berechtigt, Lkw zwischen 3.500 kg und 7.500 kg im öffentlichen Verkehr zu bewegen.
18 Jahre
Mit der Führerscheinklasse C1 ist es dir erlaubt, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zu fahren. Diese dürfen über nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz verfügen, allerdings können sie mit einem Anhänger mit einem Gewicht von nicht mehr als 750 kg ausgestattet sein. Eine Ausnahme in der Führerscheinklasse C1 bilden Krafträder. Diese darfst du nicht führen.
Weiterhin darfst du mit der Klasse C1 innerhalb Deutschlands Kraftomnibusse fahren (evtl. mit Anhänger), die den oben genannten Gewichtsangeben entsprechen. Es ist dir aber nicht erlaubt, Fahrgäste zu befördern. Die Fahrten dürfen nur zum Zweck einer technischen Überprüfung durchgeführt werden.
Bevor du dich an die Klasse C1 heranwagst, musst du Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Was du wissen musst, wird dir in 6 Doppelstunden Grundausbildung und 6 Doppelstunden Zusatzausbildung beigebracht.
Die praktische Ausbildung setzt sich aus Übungsfahrstunden – die Grundausbildung – und Pflichtstunden – auch Sonderfahrten genannt – zusammen. Den zeitlichen Aufwand der praktischen Grundausbildung kann man im Vorfeld nicht festlegen. Dieser richtet sich nach deinem Können. Die Pflichtstunden bestehen aus 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde auf der Autobahn und 1 Fahrstunde nachts.
In der theoretischen Prüfung musst du einen Fragebogen, der 30 Fragen umfasst, ausfüllen. Insgesamt darfst du nur 10 Fehlerpunkte haben, ansonsten hast du die Prüfung nicht bestanden.
Bei der praktischen Prüfung musst du mindestens 75 Minuten beweisen, dass du die Voraussetzungen für den Besitz der Führerscheinklasse C1 erfüllst. Der Prüfer wird von dir sehen wollen, dass du eine Abfahrtkontrolle selbstständig durchführen kannst sowie innerorts, außerorts, auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen dein Fahrzeug ordnungsgemäß bewegen kannst.
In einem Alter von 17 Jahren darfst du mit der theoretischen Ausbildung der Führerscheinklasse C1 anfangen.
An der theoretischen Prüfung darfst du frühestens ein Vierteljahr, bevor du 18 wirst, teilnehmen.
An der praktischen Prüfung darfst du dich nicht eher als 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag versuchen.
Die Führerscheinklasse C1 ist immer bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Fällt die Entscheidung zum Erwerb der Führerscheinklasse C1 erst nach der Vollendung des 45. Lebensjahres, wird der Führerschein auf fünf Jahre befristet.
Wird ein Nachweis gemäß Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) vorgelegt, erfolgt eine Erteilung der Fahrerlaubnis für weitere 5 Jahre.
In die Klasse C1 sind die Führerscheinklassen L und M eingeschlossen.
No comments yet.