• Führerscheinklasse C1E

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    • fahrschulefinden – Team | Führerscheinklassen | 84 days ago
    • Führerscheinklasse C1E, Mittelschwere Lkw mit Anhänger
    • Mit dieser Klasse soll hauptsächlich die Umschreibung von ausländischen Führerscheinklassen und die der alten Führerscheinklasse 3 vereinfacht werden. Die Ausbildung ist mit der Klasse CE vergleichbar.

      So alt musst du sein:

      18 Jahre

      Diese Fahrzeuge darfst du fahren:

      Mit dem Führerschein der Klasse C1E bist du berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg zu führen. Insgesamt darf aber das gesamte Gespann nicht mehr als 12 t wiegen. Das Gewicht des Anhängers darf in keinem Falle das Gewicht des Zugfahrzeuges im leeren Zustand überschreiten.

      Da du automatisch oder bereits vorher mit der Führerscheinklasse C1E die Führerscheinklasse C1 erhältst bzw. hast, darfst du innerhalb Deutschlands damit gleichfalls Kraftomnibusse fahren und das auch mit Anhänger, wenn diese zu einer technischen Überprüfung müssen. Es dürfen allerdings keine Fahrgäste mitfahren und das zulässige Gesamtgewicht der Führerscheinklasse C1 darf nicht überschritten werden.

      Das benötigst du:
      • einen Nachweis über den Tag und den Ort deiner Geburt
      • ein Zeugnis vom Augenarzt (Ein Sehtest reicht nicht aus!)
      • ein ärztliches Zeugnis
      • ein Passbild, 35 x 45 mm groß
      • die Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs
      Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:

      Bevor du mit der Klasse C1E beginnen kannst, musst du im Besitz der Klasse B sein. Außerdem musst du weiterhin die Klasse C1 haben oder du musst zumindest die Voraussetzungen erfüllen, damit du die Klasse C1 bekommen könntest. Erfüllst du lediglich die Voraussetzungen, erhältst du den Führerschein der Klasse C1E zeitgleich mit dem Führerschein der Klasse C1.

      Die theoretische Ausbildung besteht aus:

      Eine theoretische Ausbildung ist nicht erforderlich, da du das benötigte Wissen bereits bei der Ausbildung in den vorhandenen Führerscheinklassen erworben hast.

      Die praktische Ausbildung besteht aus:

      In der praktischen Ausbildung sind Übungsfahrstunden zu absolvieren, deren Anzahl im Vorfeld leider nicht vorausgesagt werden kann. Diese richtet sich nach dem Können des Absolventen.

      Ferner sind Pflichtfahrstunden zu absolvieren, die sich an der Vorbildung des Fahrschülers orientieren.

      • Hast du bereits die Klasse C1, sind 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde auf der Autobahn und 1 Fahrstunde in der Nacht zu machen.
      • Machst du beide Klassen, also C1 und C1E, zusammen, fährst du deine erste Pflichtfahrstunden ohne Anhänger. Hier sind 1 Fahrstunde Überland und 1 Fahrstunde Autobahn auszuführen. Mit Anhänger fährst du dann nochmals 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn und 1 Fahrstunde nachts.
      Die theoretische Prüfung besteht aus:

      Aufgrund der fehlenden theoretischen Ausbildung musst du auch keine Prüfung ablegen.

      Die praktische Prüfung besteht aus:

      Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten. Bevor du auf Autobahn, Kraftfahrstraßen, innerorts und außerorts fahren darfst, musst du zeigen, dass du den Anhänger ordnungsgemäß mit dem Zugfahrzeug verbinden kannst. Außerdem musst du die notwendigen Sicherheitskontrollen selbstständig durchführen. Am Ende der Prüfung musst du den Anhänger wieder richtig vom Zugfahrzeug trennen.

      Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?

      Möchtest du den Führerschein der Klasse C1E erwerben, darfst du frühestens 6 Monate vor deinem 18. Geburtstag mit der theoretischen Ausbildung anfangen.

      Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?

      Eine Theorieprüfung gibt es nicht, die praktische Prüfung ist frühestens 1 Monat vor deinem 18. Geburtstag erlaubt.

      Befristung:

      Da der Besitz der Führerscheinklasse C1E mit hoher körperlicher und geistiger Fitness verbunden ist, gelten einige Regeln zur Befristung dieser Fahrerlaubnis.

      Der Führerschein ist generell bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.

      Ist der Bewerber bereits 45 Jahre alt, wird der Führerschein auf fünf Jahre Gültigkeit eingeschränkt.

      Eine Verlängerung um weitere 5 Jahre ist möglich. Dazu muss ein Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) erbracht werden.

      Wissenswertes:

      Mit der Klasse C1E darfst du Fahrzeuge der Klassen BE fahren. Außerdem darfst du Fahrzeuge der Klasse D1E bewegen, wenn du Besitzer eines Führerscheines der Klasse D1 bist.

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