• Führerscheinklasse CE

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    • fahrschulefinden – Team | Führerscheinklassen | 1271 days ago
    • Führerscheinklasse CE, Lkw mit Anhänger
    • Diese Führerscheinklasse war früher die Klasse 2. Du darfst mit dieser Fahrerlaubnis Lkw mit Anhänger fahren. Dem gewerblichen Einsatz steht ab der Vollendung des 21. Lebensjahres nichts im Wege, du kannst die Führerscheinklasse C aber bereits mit 18 Jahren erwerben. Dann bist du berechtigt, im nichtgewerblichen Bereich zu fahren (z. B. Lkw mit Anhänger auf Baustellen).

      So alt musst du sein:

      18 Jahre

      Diese Fahrzeuge darfst du fahren:

      Mit der Führerscheinklasse CE ist es dir erlaubt, Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern zu bewegen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg haben.

      Außerdem darfst du Kraftomnibusse fahren, wenn diese zu einer technischen Überprüfung müssen. Diese dürfen auch einen Anhänger haben. Auf Fahrgäste musst du allerdings im Rahmen der Fahrerlaubnis Klasse CE verzichten. Du darfst auch nur innerhalb Deutschlands fahren.

      Das benötigst du:
      • augenärztliches und ärztliches Zeugnis
      • ein Passbild in der Größe 35 x 45 mm
      • einen Nachweis über Geburtsort und –tag
      • Erste Hilfe Kurs
      Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:

      Möchtest du die Klasse CE erweben, solltest du schon im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse C sein oder zumindest die Voraussetzungen für diese erfüllen. Hast du die Fahrerlaubnis der Klasse C noch nicht, dann wird sie dir mit der Fahrerlaubnis der Klasse CE erteilt.

      Die theoretische Ausbildung besteht aus:

      In 6 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung bekommst du das nötige theoretische Wissen für diese Führerscheinklasse vermittelt.

      Die praktische Ausbildung besteht aus:

      Die praktische Ausbildung setzt sich aus der Grundausbildung und den Sonderfahrten zusammen. Dabei ist die Anzahl der Übungsfahrstunden in der Grundausbildung nicht voraussehbar, denn sie richtet sich nach deinem Können und deiner Auffassungsgabe.

      Die Sonderfahrten dagegen enthalten ein vorgeschriebenes Budget an zu absolvierenden Stunden. Dieses variiert je nach Besitz anderer Führerscheinklassen. Bist du im Besitz der Klasse C musst du 5 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden Nacht hinter dich bringen. Absolvierst du Klasse C und CE zusammen, dann werden als erstes 3 Fahrstunden Überland und 1 Fahrstunde Autobahn ohne Anhänger fällig und danach folgen 5 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden auf der Autobahn und 3 Fahrstunden in der Nacht mit Anhänger.

      Die theoretische Prüfung besteht aus:

      Bei der theoretischen Prüfung musst du einen Fragebogen mit 30 Fragen beantworten. Dabei dürfen dir insgesamt 10 Fehlerpunkte angerechnet werden.

      Die praktische Prüfung besteht aus:

      In der mindestens 75 Minuten dauernden Prüfung musst du nicht nur beweisen, dass du mit dem Lkw nebst Anhänger auf der Autobahn, auf Kraftfahrstraßen, innerhalb des Ortes und außerhalb des Ortes zurechtkommst, weiterhin gilt es, zu zeigen, dass du den Anhänger ordnungsgemäß mit der Zugmaschine verbinden und diese beiden Komponenten auch wieder trennen kannst. Die Sicherheitskontrollen am Anhänger musst du während der Prüfung ebenfalls selbstständig durchführen.

      Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?

      Möchtest du den Führerschein Klasse CE erwerben, darfst du ein halbes Jahr vor deinem 18. Geburtstag mit der theoretischen Ausbildung beginnen.

      Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?

      Deine theoretische Prüfung kannst du frühestens ein Vierteljahr vor deinem 18. Geburtstag machen.

      Die praktische Prüfung für den Führerschein Klasse CE darfst du frühestens einen Monat vor deinem 18. Geburtstag ablegen.

      Befristung:

      Die Führerscheinklasse CE wird jeweils für fünf Jahre genehmigt.

      Danach musst du eine Verlängerung beantragen, die weitere 5 Jahre beträgt. Die Verlängerung erfordert einen Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen).

      Einschluss:

      Mit der Klasse CE darfst du ebenfalls Fahrzeuge der Klassen C1E, BE und T fahren.

      Ist es dir erlaubt, zusätzlich Fahrzeuge der Klasse D1E und DE durch Besitz des entsprechenden Führerscheines zu bewegen, darfst du diese gleichfalls mit der Klasse CE bedienen.

      Wissenswertes:

      Gemäß EWG 3820/85 Art. 5 darfst du im gewerblichen Güterverkehr bei Besitz des Führerscheins CE und einem Alter unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich eines Anhängers eingesetzt werden.

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