• Führerscheinklasse L

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    • fahrschulefinden – Team | Führerscheinklassen | 243 days ago
    • Führerscheinklasse L, Zugmaschinen
    • Damit fängt die Teilnahme am mobilen Leben an, zumindest im eingeschränkten Sinne. Mit dem Führerschein der Klasse L bist du berechtigt, Zugmaschinen im öffentlichen Straßenverkehr zu führen und diese dürfen ebenfalls noch bis zu zwei Anhänger ziehen. Eine Fahrausbildung ist nicht vorgeschrieben.

      So alt musst du sein:

      16 Jahre

      Diese Fahrzeuge darfst du fahren:

      Zugmaschinen, die für den Einsatz in Land- und Forstwirtschaft bestimmt sind und auch dort genutzt werden.

      Die Zugmaschinen selbst dürfen nicht mehr als 32 km/h schnell sein. Fährst du mit Anhänger(n), sind 25 km/h die Höchstgrenze.

      Außerdem darfst du mit dem Führerschein Klasse L selbst fahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bewegen. Sie dürfen ebenfalls nicht schneller als 25 km/h sein. Anhänger an diesen Fahrzeugen sind erlaubt.

      Das benötigst du:
      • ein Dokument, aus welchen dein Geburtstag und dein Geburtsort entnommen werden kann
      • Nachweis über einen Sehtest
      • Passbild in den üblichen Maßen 35 x 45 mm
      • einen Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
      Du musst folgende Voraussetzungen erfüllen:

      Es ist nicht notwendig, dass du bereits einen anderen Führerschein besitzt.

      Die theoretische Ausbildung besteht aus:

      Bei der Führerscheinklasse L musst du an 12 Doppelstunden Grundausbildung und 2 Doppelstunden Zusatzausbildung teilnehmen. Hast du bereits eine Fahrerlaubnis, verkürzt sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.

      Die praktische Ausbildung besteht aus:

      Eine praktische Ausbildung für die Führerscheinklasse L ist nicht vorgeschrieben.

      Die theoretische Prüfung besteht aus:

      Bei der theoretischen Prüfung musst du 30 Fragen beantworten. Wie immer bist du mit 11 Fehlerpunkten durchgefallen.

      Hast du schon eine Fahrerlaubnis inne, stehen nur 20 Fragen auf dem Bogen. Im Gegenzug dazu darfst du leider lediglich 6 Fehlerpunkte haben.

      Die praktische Prüfung besteht aus:

      Da es keine praktische Ausbildung gibt, musst du dementsprechend auch keine praktische Prüfung über dich ergehen lassen.

      Wann darfst du deine theoretische Ausbildung beginnen?

      Mit der theoretischen Ausbildung kannst du 6 Monate vor deinem 16. Geburtstag beginnen.

      Wann darfst du deine Prüfungen ablegen?

      Das Ablegen der theoretischen Prüfung ist ab 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag möglich.

      Befristung:

      Eine Befristung gibt es bei der Klasse L nicht.

      Einschluss:

      Die Führerscheinklasse L ist in einigen anderen Führerscheinklassen eingeschlossen. Bist du Besitzer der Führerscheinklasse B oder BE, hast du automatisch die Führerscheinklasse L. Dies ist sogar beim Führerschein mit 17 so. Dagegen erhältst du beim Erwerb der Klasse L keine weitere Führerscheinklasse.

      Wissenswertes:

      Für das Erhalten des Führerscheines der Klasse L musst du lediglich eine theoretische Prüfung ablegen. Eine Fahrausbildung wird nicht verlangt.

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