
Junge Erwachsene erhalten mit der Führerscheinklasse M den Einstieg in das mobile Leben, denn mit diesem Führerschein sind sie berechtigt, Kleinkrafträder zu fahren. Zwar dürfen diese lediglich 50 bzw. 45 km/h Höchstgeschwindigkeit an den Tag legen, trotzdem kommt man damit gut und schnell an sein Ziel. Im Gegensatz zur Klasse A1 ist die Führerscheinklasse M um einiges billiger und auch die Ausbildung ist einfacher. Bist du größtenteils im Ort unterwegs, dann ist die Führerscheinklasse M ideal für dich. Wer den Führerschein der Klasse B besitzt, darf ebenfalls Fahrzeuge der Klasse M fahren.
16 Jahre
Kleinkrafträder mit zwei Rädern, die höchstens 45 km/h fahren und deren Hubraum nicht größer als 50 cm³ ist. Weiterhin Fahrräder mit einem Hilfsmotor, die ebenfalls die vorgenannten Merkmale aufweisen und außerdem die Merkmale von Fahrrädern besitzen.
Ferner darfst du Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h fahren, wenn sie vor dem 31. Dezember 2001 ihre Erstzulassung für den Straßenverkehr hatten.
Gleichfalls dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge fallen in die Klasse M, wenn sie zur Beförderung von Gütern bestimmt sind und auch dafür verwendet werden. Sie dürfen ebenfalls eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten und keinen größeren Hubraum als 50 cm³ haben. Das Leergewicht darf nicht mehr als 150 kg betragen. Bekannt sind diese Gefährte als Lastendreirad. Sie dürfen nicht später als zum 31. Dezember 2001 für den Verkehr zugelassen sein.
Die letzte Gruppe der Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, die du mit der Führerscheinklasse M fahren darfst, fallen unter die Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmalig zugelassen wurden.
Willst du den Führerschein Klasse M erwerben, musst du im Vorfeld keinen anderen Führerschein haben.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Grundausbildung und 4 Doppelstunden Zusatzausbildung.
Hast du bereits eine Fahrerlaubnis inne, reduziert sich die Grundausbildung auf 6 Doppelstunden.
Bei der praktischen Ausbildung musst du deine Übungsfahrstunden absolvieren, aber keine Sonderfahrten. Wie viele Stunden du üben musst, kann nicht vorausgesagt werden. Das hängt ganz von dir ab, wie schnell du das benötigte Können erwirbst.
Bei der theoretischen Prüfung musst du 30 Fragen beantworten. Insgesamt darfst du dir 10 Fehlerpunkte erlauben.
Der Zeitaufwand für die praktische Prüfung hält sich im Rahmen. Vorgeschrieben sind mindestens 30 Minuten, in denen du innerhalb des Ortes fährst und eine Sicherheitskontrolle deines Fahrzeuges durchführen musst.
Der Beginn deiner theoretischen Ausbildung steht ab einem halben Jahr vor deinem 16. Geburtstag nichts mehr im Wege.
Die theoretische Prüfung ist frühestens ein Vierteljahr vor deinem 16. Geburtstag möglich.
Die praktische Prüfung darfst du erst einen Monat vor deinem 16. Geburtstag ablegen.
Eine Befristung gibt es bei der Klasse M nicht.
Als Inhaber des Führerscheins Klasse B (auch der Führerschein mit 17) bist du automatisch im Besitz der Klasse M. Mit Erwerb der Klasse M erhältst du aber keine Berechtigung, Fahrzeuge anderer Führerscheinklasse zu bewegen.
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