
Trike, Quad und Microcars werden in Deutschland immer beliebter. Deshalb wurde im Februar 2005 die Fahrerlaubnis der Klasse S eingeführt. Damit kannst du bereits ab 16 Jahren dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, zu denen Trikes, Quads und Microcars gehören, fahren. Sie dürfen aber nur eine Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h haben. Im Klartexte heißt das: Den Geschwindigkeitsrausch auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen wirst du nicht erleben.
16 Jahre
Fahrspaß pur kannst du in dieser Klasse mit dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen genießen, die nicht mehr als 45 km/h schnell sein dürfen und deren Hubraum nicht 50 cm³ überschreiten darf. Das Leergewicht von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf 350 kg nicht überschreiten. Bei Elektrofahrzeugen fällt das Gewicht der Batterien hier nicht mit rein.
Du musst für die Klasse S keinen anderen Führerschein besitzen.
Das theoretische Wissen bekommst du in 12 Doppelstunden Grundausbildung und 2 Doppelstunden Zusatzausbildung beigebracht. Hast du schon einen Führerschein, umfasst die Grundausbildung nur 6 Doppelstunden.
Beim Erwerb des Führerscheins der Klasse S musst du keine Sonderfahrten durchführen. Hier gibt es nur Übungsfahrstunden, deren Anzahl sich danach richtet, wie schnell du das Ausbildungsziel erreichst.
Der Fragebogen enthält 30 Fragen. 10 Fehlerpunkte kannst du dir leisten. Bei jedem mehr bist du durchgefallen und musst die theoretische Prüfung wiederholen.
Bei Führerscheinbesitzern hat der Fragebogen nur 20 Fragen. Du darfst aber nur 6 Fehlerpunkte haben.
Bei der Prüfung musst du mindestens 30 Minuten fahren, aber das lediglich innerorts.
6 Monate vor deinem 16. Geburtstag ist es soweit, jetzt darfst du die theoretische Ausbildung für die Führerscheinklasse S beginnen.
Die theoretische Prüfung kannst du maximal 3 Monate vor deinem 16. Geburtstag absolvieren.
Für die praktische Prüfung musst du bis mindestens 1 Monat vor deinem 16. Geburtstag warten.
Für die Klasse S gibt es keine Befristung.
Wenn du einen Pkw-Führerschein, also die Klasse B besitzt, dann bist du automatisch Besitzer des Führerscheins Klasse S. Das gilt auch beim Führerschein mit 17. Erwirbst du nur die Klasse S, darfst du keine Fahrzeuge führen, für die eine andere Führerscheinklasse notwendig ist.
Alle Fahrzeuge der Klasse S darfst du fahren, wenn du die Klasse B oder T besitzt. Hast du einen Führerschein der Klasse A, A1 oder L, bist du nicht berechtigt, Fahrzeuge der Klasse S zu bewegen.
Fährst du ein dreirädriges Kleinkraftrad, musst du einen Helm tragen. Bei einem vierrädrigen Fahrzeug ist ein Helm keine Pflicht, aber im Interesse deiner Gesundheit solltest du einen tragen.
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