
Wenn Du älter als 15 Jahre bist, darfst Du auch ohne Führerschein eine Mofa fahren. Einen Führerschein für Mofas brauchst Du im Grunde nicht. Allerdings bist Du seit dem 1. April 1980 dazu verpflichtet, eine Prüfbescheinigung für Mofas bei Dir zu tragen, wenn Du ein Mofa fährst.
Diese Bescheinigung stellt sich nicht gleich mit einem Führerschein für Mofa, aber auch hier musst Du mindestens 6 Doppelstunden a 90 Minuten absolviert haben. Wenn Du hier mal eine Doppelstunde verpasst hast, ist es nicht schlimm. Falls Dir einmal der Führerschein entzogen wurde, ist es auch sehr gut für Dich zu wissen, dass Du keinen Führerschein für ein Mofa brauchst. Du kannst also auch dann, wenn Dir der Führerschein entzogen wurde immer noch Mofa fahren. Falls Du sowieso gerade einen Führerschein machst, können diese Theoriestunden leider nicht angerechnet werden. Ganz davon ab, dass Du die Theoriestunden machen musst, bist Du auch verpflichtet, eine praktische Prüfung zu machen. Diese praktische Prüfung kannst Du entweder in einer Doppelstunde mit 90 Minuten im Einzelunterricht oder aber auch zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht absolvieren.
Wenn Du die Ausbildung fertig absolviert hast, bekommst Du von der Fahrschule eine Bescheinigung darüber. Dies ist zwar noch kein Führerschein für ein Mofa, aber damit wirst Du dann zu der Prüfung zugelassen. Diese Mofa-Prüfung darfst Du beliebig oft wiederholen. Wenn Du irgendeinen anderen Führerschein besitzt, darfst Du ein Mofa auch ohne diese Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Wenn Dir dieser Führerschein allerdings entzogen wird, bist Du verpflichtet, diese Mofa-Prüfung zu machen. Nur wenn Du 1980 schon 15 Jahre alt warst, also vor dem 1. 4. 1965 geboren bist, darfst Du in jedem Fall ein Mofa fahren, auch ohne einen Führerschein.
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