
Wenn Du aufgrund eines Vergehens zur Medizinisch Psychologischen Untersuchung musst, dann geht es grundsätzlich um die Einstellung, die Du zu Regeln und Verordnungen an den Tag legst, denn nur, wer bereit ist, die Verkehrsregeln zu akzeptieren und zu befolgen, ist auch für den öffentlichen Straßenverkehr geeignet. Auch das Aggressionspotential und die Selbstbeherrschung spielen in diesem Zusammenhang eine erhebliche Rolle.
Bei der MPU Straftat müssen die Vergehen nicht unbedingt etwas mit dem Verhalten im Straßenverkehr zu tun haben. Allerdings stellt schon die Verwendung eines Fahrzeugs zu kriminellen Zwecken einen Missbrauch der Fahrerlaubnis dar, selbst wenn alle Verkehrsregeln befolgt wurden. Die Fahrerlaubnisbehörde macht in diesem Fall keine großen Umstände und bringt die Straftat und das Verhalten im Straßenverkehr schnell in den entsprechenden Zusammenhang.
Wer bereit ist, kriminelle Handlungen zu begehen, der hat oft ein ausgeprägtes Aggressionspotential und stellt die eigenen Interessen über das Gemeinwohl und die allgemein gültigen Regeln. Die Bedürfnisse anderer Menschen treten in diesem Moment in den Hintergrund. Im Straßenverkehr kann so ein Verhalten lebensgefährliche Folgen haben.
Vor allem dann, wenn Körperverletzung vorliegt schließen die Psychologen auf eine verminderte Selbstkontrolle. Wer sich selbst nicht beherrschen kann, der ist aller Wahrscheinlichkeit auch nicht in der Lage, sich im Straßenverkehr mit einer beherrschten und verkehrsangepassten Fahrweise einzugliedern. Vor allem in gefährlichen Situationen ist Beherrschung das A und O im öffentlichen Straßenraum.
Geht es um Freiheitsberaubung, dann fügen die Psychologen ihrer Einschätzung noch die Komponente Egozentrik dazu. Aggression und ichbezogenes Verhalten sind eine gefährliche Kombination, die keine Voraussetzung für rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr bietet. Die Hemmschwelle, Verstöße zu begehen und sich im Straßenverkehr rücksichtslos zu verhalten, ist gering – davon gehen Führerscheinstelle und Psychologen aus, auch wenn es noch keine Delikte im Straßenverkehr in der Personalakte gibt.
Um den Gutachter bei der Medizinisch Psychologischen Untersuchung von der persönlichen Fahreignung zu überzeugen, ist hier eine besonders gute und aussagekräftige Argumentation nötig, die man in der Regel nur mit Hilfe einer fachlich und psychologisch versierten Person erarbeiten kann. Der Gutachter wird dies eher positiv bewerten, da die Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten und auch dessen Aufarbeitung die Grundlage für ein positives MPU Gutachten ist, in dem die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis befürwortet wird.
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