Das Verwaltungsgericht Neustadt Gab mit einem Urteil bekannt, dass nicht die Gründe für die Punkte in Flensburg bedeutend seien, sondern lediglich deren Anzahl. Ein Mann hatte Einspruch eingelegt, da man ihm wegen seiner 18 Punkte in Flensburg, seinen Führerschein entziehen wollte.
Dies sei rechtlich gesehen der richtige Schritt urteilte nun ein Richter in Neustadt. Einige Punkte hatte der Mann dafür bekommen, dass er des Öfteren falsch geparkt hatte. Nun wollte er die Stadt Ludwigshafen verklagen, da er der Meinung war, nur zu schnelles Fahren und ähnliche Delikte würden zu einem Führerscheinentzug führen.
Das dem nicht so ist, musste der Mann heute schmerzlich erfahren. Noch an Ort und Stelle wurde der Führerschein eingezogen. Die Begründung des Richters war hart aber gerecht. Er nannte das Verhalten des Klägers „unwiderleglich ungeeignet“. Geldstrafen seien bei dem Mann auf taube Ohren und Unverständnis gestoßen, so müssten nun härtere Strafen erfolgen, damit ein Verständnis für den Straßenverkehr gesichert sei.
Punkte werden nur dann für falsches Parken ausgestellt, wenn die Geldstrafe 40 Euro und höher beträgt. Die sei bei dem Mann mehrfach erfolgt, daher müsse es sich bereits um schwerere Vergehen handeln, bei denen er keinerlei Einsicht gezeigt habe.
Daher hatte Neustadt diese Urteil für rechtskräftig erklärt und die Klage des Mannes abgeschmettert. Andere Gerichte werden diesem Vorbild sicherlich folgen, da in Deutschland schon lange, härtere Strafen für Verkehrssünder jeglicher Art, im Gespräch sind.
Daher sollte man sich genau überlegen, ob man wirklich z.B. in einer Feuerwehrzufahrt parken muss.
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