Wie schön wäre es, wenn alle Verkehrsteilnehmer rücksichtsvoll und zuvorkommend miteinander umgehen würden. Doch Radfahrer sehen dies meist ein wenig anders. Sie umgehen oft und vor allem wissentlich die Straßenverkehrsordnung und setzen sich absichtlich über Regeln hinweg. So sind Radfahrer in Einkaufszonen, Radfahrer in Gegenrichtung der Einbahnstraße und Radfahrer, die Ampeln und Schilder missachten ein alltägliches Bild.
Leider vergessen diese Rad- Rüpel, dass sie mit diesem Verhalten nicht nur Punkte in Flensburg sammeln, sondern im schlimmsten Fall sogar ihren Führerschein verlieren können. Der amtliche Bußgeldkatalog gilt nicht nur für Autofahrer oder Kradfahrer, sondern auch Fußgänger und Radfahrer können durch ihn finanziell büßen. Freihändiges Fahrrad fahren kostet zum Beispiel 5 EUR, das Rotlicht missachten kostet 45 Euro (bis zu 180 EUR bei Unfall) und das Überqueren eines Bahnübergangs bei geschlossener Halbschranke schlägt mit satten 350 EUR zu Buche. Eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach Paragraph 315 Strafgesetzbuch ist übrigens auch für die Verkehrsteilnehmer möglich, die absichtlich das Auto stehen lassen und dann mit dem Fahrrad aus der Kneipe kommen.
Immer, wenn zusätzlich Alkohol auf dem Fahrrad im Spiel ist, betrifft es den Führerschein. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (AZ: BverwG, 3C 32.07) kann bei alkoholisierten Fahrten mit dem Fahrrad der Führerschein verloren gehen. Zwar sind die Promillegrenzen nicht festgelegt, jedoch ist es auch in solchen Fällen schon zu Entzug der Fahrerlaubnis gekommen, wenn die Fahne auf dem Fahrrad zu echter Beeinträchtigung geführt hat. Als maßgeblich werden in diesen Fällen dann die Promillegrenzen für Autofahrer heran gezogen.
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