Wer hier schon einmal in der Innenstadt Parkgebühren gezahlt hat, hat dies vielleicht umsonst getan und auch ein Knöllchen könnte rechtswidrig gewesen sein, dass man bekam, weil man keinen Parkschein gezogen hatte.
Ein Fahrlehrer hatte nämlich vor kurzem verkündet das dies alles rechtswidrig sei. Vorhandene Schilder hin oder her, denn der winzigste Hinweis auf die Pflicht des Fahrers einen Parkschein zu ziehen sei an der Zufahrtsstraße zur Innenstadt angebracht.
Ahrensburg hat auf der Großen Straße zwei Schilderpfosten, an diesen hängen diverse Schilder, unter anderem auch das mit dem großen P, welches Personen mit Kraftfahrzeugen dazu auffordert, einen Parkschein zu ziehen.
Nun werden sich sicher einige Fragen was denn daran nun falsch sein soll. Nun jede Parkfläche muss direkt angezeigt werden. Es steht nichts vom großen P in der Straßenverkehrsordnung. Außer man beachtet die 46. Änderungsverordnung. Dort wird es als „Zeichen 314-1“ gekennzeichnet. Nun… wenn es dort steht sagen viele, kann man es auch für rechtskräftig halten. Dies ist jedoch ein Streitpunkt. Denn diese Änderung wurde durch den Verkehrsminister Tiefensee eingeführt. Kurz danach übernahm dieses Amt jedoch Herr Peter Ramsauer. Dieser kippte diese Änderungsverordnung und doch blieben die Schilder in Ahrensburg stehen.
Bislang kam es noch zu keiner Rechtsprechung, jedoch hat die Landesbehörde den Kommunen bereits mitgeteilt, dass diese die Beschilderung so gestalten sollten, dass sie nicht gegen die StVO verstoßen.
Oben benannter Fahrlehrer hat sich nun extra beim Falschparken erwischen lassen. Er legt es darauf an gegen die zwei Schilderpfosten Einspruch zu erheben. Wie es in dieser Sache weitergeht weiß noch niemand.
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