Eine der Ratsfrauen der FDP mit Namen Susanne Bauermeister, soll das deutsche Gesetz, bzw. die deutschen Regeln umgangen haben, indem sie während einer Sperrzeit, welche ihr in Deutschland auferlegt wurde, ihren Führerschein in der Ukraine gemacht hatte.
Der Richter gab als Argument an, das sich Frau Bauermeister wesentlich besser hätte informieren können um diese Situation besser einschätzen zu können. In Deutschland durfte Frau Bauermeister derzeit nicht fahren, da sie mit Alkohol am Steuer erwischt wurde. Um der MPU zu entgehen, hatte sie sich nun dazu entschlossen, den Führerschein in der Ukraine zu machen. Was sehr verblüffend für den Richter war, das gerade eine Berliner Fahrschule ihr dieses Hintertürchen gezeigt hatte. Denn den ukrainischen Führerschein in Polen umschreiben zu lassen ist kein Vergehen und mit dem polnischen Führerschein kann man auf der ganzen Welt Auto fahren, nur eben dummerweise nicht in Deutschland. Das alles war vor Gericht klar, die Rechtslage musste nicht diskutiert werden. Hier ging es lediglich darum die Frage zu beantworten, ob die Ratsfrau um ihren Rechtsirrtum wusste, oder eben nicht.
Der Anwalt der Angeklagten sagte natürlich ganz klar dass sie es nicht wusste. Er beantragte vor Gericht den Freispruch und die Einstellung des ganzen Verfahrens gegen seine Klientin. Der Richter war jedoch der Meinung das man der Angeklagten genug Verstand zu sprechen könne, dass sie hätte einfach nur die Behörden fragen müssen, ob sie mit diesem Führerschein auch eine Erlaubnis habe, sich in den Verkehr auf deutschen Straßen einzureihen. So musste Frau Bauermeister 1500 Euro Strafe an das Gericht zahlen.
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