• Die rechtliche Seite der MPU

    • Es gibt verschiedene Delikte die zu einem Fahrverbot und der MPU führen können. Eines davon ist der Vollrausch durch Alkohol. War soviel Alkohol im Blut, dass man Dich für Schuld unfähig halten muss, kann sich der Richter natürlich noch auf den Paragraphen 323 des Strafgesetzbuches berufen. Denn dieser Umfasst den Vollrausch und stellt sicher, dass niemand ohne Strafe davon kommt.

      Doch ganz so einfach ist auch dies wiederum nicht, denn wenn du nichts weiter angestellt hast, als einen Vollrausch zu haben, also keinen Unfall und kein anderes Vergehen, dann bist du nicht belangbar, erst wenn ein weiteres Delikt dazu kommt, welches Du während des Vollrausches begangen hast, wird auch der Vollrausch als Straftat angesehen. Bei einer solchen Sachlage ist es schwierig sich selber zu verteidigen, daher solltest Du auf einen Anwalt zurückgreifen.

      Aber auch die ausländische Fahrerlaubnis hat so ihre Tücken. Natürlich wollen einige Betrüger uns immer wieder glauben machen, dass man problemlos den Führerschein auch im Ausland machen kann, wenn einem die MPU und ein langes Fahrverbot droht. Dies ist so nicht korrekt, unbescholtene Bürger können ins Ausland gehen und dort einen Führerschein machen, denn nur diesen Bürgern wird danach auch der Führerschein umgeschrieben.

      Probierst Du Dich zu drücken und nach einem Verkehrsdelikt einen neuen ausländischen Fahrausweis vorzulegen, so wird Dir die Wiedererteilung verweigert. Mögliche Folgen durch diesen Täuschungsversuch sind nicht nur erneuter Verlust des Führerscheins, sondern eine lebenslange Sperrung, ein Gerichtsverfahren und den Verlust Deiner Autoversicherung. Da hilft Dir dann auch kein Anwalt mehr aus der Patsche, denn ein solches Vergehen wird vom deutschen Staat sehr rigoros geahndet.

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