• Fahrlehrer gibt schlechtes Beispiel ab

    • In der Fahrschule lernt man, egal ob man einen Unfall verursacht hat, oder jemand anders die Schuld trägt. Den Unfallort verlassen, ohne das ok der Polizei ist nicht erlaubt und nennt sich Fahrerflucht. Dies hätte jetzt auch ein Fahrlehrer in Frechen wissen sollen. Dessen Fahrzeug rammte ein parkendes Auto. Doch nicht der Fahrlehrer alleine stieg aus dem Auto aus, sondern auch seine Schülerin.

      Beide besahen sich den Schaden, der sich später als ein Schaden  von 400 Euro herausstellte. Beide stiegen wieder in das Auto der Fahrschule ein und fuhren im normalen Tempo vom Parkplatz. Der Zeuge, der die ganze Szene beobachtete, war in der Lage sich das Kennzeichen aufzuschreiben und konnte so der Polizei gute Hilfe leisten.

      Die Polizisten ließen keine Zeit verstreichen und ermittelten augenblicklich den Fahrer, diese sagte aus nur angestellt bei der Fahrschule zu sein, seinen Chef jedoch, über den Unfall bereits in Kenntnis gesetzt zu haben.  Nun wiederum mussten die Polizisten, den Fahrlehrer über das genaue verhalten an einer Unfallstelle aufklären.

      Dies ist normalerweise die Aufgabe eines Fahrlehrers und er sollte wissen, dass man sich so nicht von einem Unfallort entfernt. Ohne das hinterlassen einer Nachricht ohne alles. So muss der Fahrlehrer mit einer Anzeige wegen Unfallflucht rechnen.

      Die Fahrschülerin, die sich zum Tatzeitpunkt in der Obhut des Lehrers befunden hatte, wird in diesem Fall lediglich als Zeugin gehört werden. Sie muss keine weiteren Verfahren gegen sie befürchten.  Aber auch der Fahrlehrer durfte vorerst die Fahrerlaubnis behalten, da der geschätzte Schaden zu niedrig war und es zu keinem Personenschaden gekommen war.

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