• Fahrlehrer vor Gericht

    • Ein Fahrlehrer aus Krefeld muss sich nun vor Gericht verantworten. Er hatte seinen Fahrschülern auch ohne an diversen Stunden teilgenommen zu haben, die Bescheinigung ausgeteilt. Dem Fahrlehrer reichte es offensichtlich, dass er das Geld von den Schülern bekommen hatte.

      Dies trifft offenbar grade auf die Sorte Schüler zu, die sich zu einer Nachschulung angemeldet hatten. Im September 2010 war das Verfahren bereits angefangen worden, konnte jedoch nicht weitergeführt werden, weil sich ein wichtiger Zeuge der Staatsanwaltschaft nicht dazu bewegen ließt seine Aussage zu machen.

      Der Hauptzeuge kam aus dem Kreis Steinfurt und wollte dort auch durch die Vorlegung der Bescheinigung seine Fahrerlaubnis wieder erlangen. Die Damen und Herren vom Straßenverkehrsregister prüften jedoch genau nach und kamen zu der Erkenntnis, dass diese Schulung nie stattgefunden hatte.

      Laut Aussage des Fahrlehrers soll jedoch ein anderer Mitarbeiter der Fahrschule seine Formulare benutzt haben, denn er habe diese Person aus Steinfurt nie in einer seiner Schulungen gesehen. Durch die Aussagen verschiedener Zeugen steht nun jedoch für das Gericht fest, dass beide Ausbilder in die Sache verstrickt waren, denn sowohl der angeklagte Fahrlehrer selbst, als auch sein Kollege wurden von den Zeugen identifiziert. Der Student welcher aus Steinfurt kam, wurde bereits verurteilt und muss 50 soziale Stunden ableisten.

      Der Chef der Fahrschule erschien auch zur zweiten Vorladung nicht und soll nun mit der Polizei zum Gericht begleitet werden. Da gegen diesen jedoch schon gleiche Verfahren vor anderen Gerichten laufen, sollte es nur eine Frage der Zeit sein, bis die Wahrheit ans Tageslicht kommt.

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