Dinge gibt es, die sollte es nicht geben. So wurde jetzt ein Mitbürger, der aus Polen stammte zu einer Bewährungsstrafe von 8 Monaten verurteilt, weil er mit einem falschen Führerschein, oder einem ungültigen Führerschein LKW gefahren war.
Das Amtsgericht in Vechta hatte ihn auch in der Berufungsverhandlung für schuldig befunden.
Zunächst war dem Herrn die deutsche Fahrerlaubnis abgenommen worden, weil er sich mehrfach nicht an das deutsche Gesetz für den Verkehr gehalten hatte. Dies wollte er jedoch nicht einfach so hinnehmen und hatte sich sehr schnell daran erinnert, dass als er noch in Polen lebte, einen Führerschein gemacht hatte und diesen auch noch hatte.
Mit diesem Führerschein hatte er dann einen Job als Lastkraftwagen angenommen und über neunzig Touren gefahren, somit konnte man ihn auch in 91 Fällten schuldig sprechen. Denn auch wenn der Fahrer sich als unschuldig darstellen wollte, so glaubte ihm der Richter kein Wort. Angeblich will er nichts davon gewusst haben, dass der polnische Führerschein in Deutschland keinerlei Wirkung habe. Jedoch widersprach ihm der Richter der da meinte, selbst wenn er das nicht gewusst habe, so hätte er spätestens da erkennen müssen, dass er ihm Straßenverkehr nichts zu suchen habe, als ihm die Polizei den deutschen Führerschein abgenommen habe. Denn dies würden die Beamten ja nicht aus Spaß tun, sondern hätten dafür einen Grund.
Das erste Urteil wollte der Herr nicht anerkennen und zog mit seinem Anwalt vor das Landgericht, dies sah die Sachlage jedoch kein bisschen anders, als der Richter am Amtsgericht. Das Urteil wurde bestätigt und nachdem der Kläger aufgab auch für rechtskräftig erklärt. Der Herr aus Polen verlor nicht nur seine Fahrerlaubnis, sondern auch wegen dem Vortäuschen falscher Tatsachen seinen Job.
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