Aus Bayern kommt erneut ein einerseits recht merkwürdiges Urteil, andererseits aber auch ein nachvollziehbares. Wer seinen Führerschein machen möchte, soll dies nur noch am Wohnort, oder zumindest im gleichen Bundesland machen. Also dürfen Berliner zum Beispiel in Zukunft ihren Führerschein nicht mehr in München machen. Es soll immer da der Führerschein und auch die Fahrstunden gemacht werden, wo sich der Wohnsitz des Schülers befindet, damit dieser sich an den Verkehr, dem er am häufigsten ausgesetzt sein wird gewöhnen kann.
In einem vorliegenden Fall wollte jemand seinen Führerschein für das Motorrad in einem Kurs im münsterländischen Münster machen und ebenfalls dort seine Prüfung für die Fahrerlaubnis ablegen. Dies untersagte ihm der Richter in München nun jedoch aus den bereits genannten Gründen.
Die Meinungen über dieses Urteil sind verschieden. Viele Fragen sich, ob Bayern eigene Verkehrsregeln hat, die in Münster nicht gelten. Andere Fragen warum man wenn man einen Führerschein in den USA macht und dort 6 Monate nachweislich Auto fährt ihn hier zu einem deutschen Führerschein umschreiben lassen kann, im Gegenzug jedoch innerhalb von Deutschland keine Fahrerlaubnis dort machen darf, wo man es gern möchte.
Die wenigsten zweifeln dieses Urteil nicht an, allgemein in Deutschland stößt die Meinung dieses Richters eher auf Unverständnis.
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