• Führerscheinentzug für Körperverletzung

    • Das Amtsgericht von Starnberg, nahm einem Schläger den Führerschein weg. Damit folgt  die Strafjustiz in Bayern nun den immer häufiger angewendeten Führerscheinentzug, für diverse Straftaten, welche nichts mit dem Verhalten im Straßenverkehr zu tun haben.

      Der Angeklagte war jedoch kein junger Heißsporn wie man leicht vermuten könnte, sondern ein 68 Jahre alter Rentner. Er hatte laut Staatsanwaltschaft, einer Juristin, einen so harten Schlag verpasst, dass diese für einen kleinen Zeitraum nicht mehr ansprechbar war. Zeugen sagten aus, die Frau hätte einen Moment lang sogar ihr Bewusstsein verloren. Die Dame hatte sich in ihrem Auto befunden und wurde durch den Angeklagten beschimpft, da sie angeblich zu nah an seinem eigenen Fahrzeug geparkt hatte.

      Der Angeklagte nahm die Gerichtsverhandlung nicht sehr ernst. Er kam ohne Verteidiger zu seiner Verhandlung. Während er sich selber verteidigte, sprach er immer wieder von einem Unfall den die Geschädigte verursacht haben solle und beschrieb immer wieder, dass die Dame sehr heftig auf sein Fahrzeug geprallt sein solle. Dies konnte weder die Polizei bestätigen, die beide Fahrzeuge am Tatort besichtigt hatte, noch eine Werkstatt in die der Angeklagte sein Auto Tage später gebracht hatte.

      Die Richterin blieb gelassen als der Angeklagte sie mit den Worten beschimpfte: „Wenn ich rede, haben Sie Pause.“ Das später folgende Urteil sprach jedoch eine andere Sprache. 8000 Euro Strafe, zuzüglich der Gerichtskosten. Das Schmerzensgeld an die Geschädigte wurde auf 2000 Euro festgelegt, jedoch mit dem Zusatz, dass wenn weitere gesundheitliche Schädigungen auftreten, der Beklagte weitere 2200 Euro zahlen müsse. Der Führerschein des Angeklagten wurde noch bei Gericht eingezogen.

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