Da hatte sich ein Mann im Berchtesgadener Land gedacht, er könnte schneller als andere seine Punkte in Flensburg löschen. Er war bereits mehrfach aufgefallen, in dem er sich über Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Regeln einfach hinwegsetzte.
Dies wurde dem Landratsamt zu bunt und man lud den Herrn zu der MPU ( medizinisch psychologischen Untersuchung ) ein. Gleichzeitig drohte man mit dem Entzug des Führerscheins, wenn er dieser Einladung nicht folge leisten würde. Der Mann lehnte jedoch dankend ab und gab seine Fahrerlaubnis wie gefordert ab. Doch im gleichen Atemzug besuchte er einen „Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung“. Denn es stand ohnehin fest, dass er seinen Führerschein abgeben musste, da noch weitere Delikte auf eine Strafe warteten.
Nach erfolgreichen Beendigung des Kurses stellte man dem Mann eine neue Fahrerlaubnis aus. Man sollte glauben das der Herr nun aus seinen Fehlern lernen würde. Weit gefehlt, die Vergehen im Straßenverkehr nahmen wieder zu und schon waren es nicht mehr nur 14 Punkte in Flensburg, sondern 16. Nun wurde das Aufbauseminar angeordnet, denn die Grenze von 14 Punkten waren ja nun mal klar überschritten.
Der Mann reichte eine Klage ein denn er war sich sicher, dass durch seinen erfolgreich abgeschlossenen Kurs, die Punkte alle gelöscht hätten sein müssen. Dazu belehrte ihn das Bundesverwaltungsgericht. Denn dies kommt nur dann vor, wenn die Behörden den Führerschein eingezogen haben und dies träfe auf den vorliegenden Fall nicht zu. Es sei vollkommen richtig die Punkte nicht zu löschen, um einen weiteren Missbrauch zu verhindern.
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