• Justizminister sind sich einig: Kein Führerscheinentzug bei Diebstahl!

    • Nachdem die Justizminister der Länder bereits untereinander darüber diskutiert hatten, ob Straftäter für Raub, oder auch Schwarz-Fahren und andere Delikte, ein Fahrverbot und weitere Strafen erhalten sollten, kam es nun auf der Justizminister Konferenz zu der Entscheidung, dass dies nicht durchführbar ist.

      Es war eine sehr knappe Entscheidung, denn 8 Justizminister stimmten für eine Gesetzesveränderung und 8 dagegen. Da eine solche Initiative jedoch eine Mehrheit benötigt, wurde sie vorerst abgelehnt. Dies heißt jedoch nicht, dass sie nicht auch wieder auf der Tagesordnung erscheinen könnte. Denn gerade junge Autofahrer würde ein Fahrverbot sehr treffen . Daher denken viele das, genauso eine Strafe, Menschen zur Vernunft rufen könnte, mehr sogar als einige Sozialstunden.

      Der ausschlaggebende Punkt, warum die 8 anderen Justizminister dagegen gestimmt hatten war, dass die Menschen die keinen Führerschein haben und vielleicht auch noch nie hatten, dadurch einen kleinen Vorteil hätten und nicht genau gleich wie andere Straftäter belangt werden könnten. So wäre das Grundgesetz übergangen worden, welches jedem Bürger eine gleiche Behandlung und Bestrafung zusagt, ohne Ausnahmen.

      Daher stellte sich auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen eine solche Änderung des Gesetzes. Weitere Bundesländer, die dies ablehnten, waren NRW, Baden Württemberg und Berlin.

      Es kann nicht sein, dass die einen kein Auto mehr fahren dürfen, andere statt dessen jedoch eine Haftstrafe verbüßen müssen, so waren die Aussagen der Gegner. Dies würde einfach nur ein neues Unrecht schaffen und dies kann und sollte in einem Land wie Deutschland nicht das Ziel sein. Mit großer Wahrscheinlichkeit, wird diese Initiative noch einmal vorgelegt werden, zuvor jedoch umgearbeitet werden.

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