• Keine MPU für Alkoholsünder

    • Auch das Oberverwaltungsgericht in Rheinland – Pfalz hat sich in Sachen Punkte in Flensburg zu Wort gemeldet. So haben die dortigen Richter entschieden, dass Punkte, welche bereits gelöscht wurden und die durch Alkohol am Steuer ausgesprochen wurden, nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr dazu führen dürfen, dass eine Person zur medizinischen und psychologischen Untersuchung vorgeladen werden kann.

      Einmal gelöscht immer gelöscht sagen die Richter des Oberverwaltungsgericht in Rheinland – Pfalz.
      Ein Autofahrer hatte sich geweigert die für ihn anberaumte MPU durchzuführen. Er wurde sowohl letztes Jahr, als auch im Jahre 2007 mit Alkohol am Steuer erwischt. Beide Werte lagen deutlich unter dem Promillewert von 1. Dennoch hatte er natürlich auch vor 3 Jahren einige Punkte kassiert. Die weiteren Punkte von letztem Jahr brachten nun den Staat dazu den Herrn zur MPU einzuladen. Käme er dieser Einladung nicht nach, wäre sein Führerschein eingezogen worden.
      Ohne Angst zog der Fahrer einen Anwalt hinzu und ging vor Gericht. In der ersten Instanz verlor er zwar, jedoch die Berufung gab ihm Recht. In der ersten Instanz hatte ein Richter gesagt das er ihn für ungeeignet halten würde um ein Kraftfahrzeug zu steuern. Laut Gesetz ist eine Person dies immer dann wenn man sie mehrfach des gleichen Deliktes anklagen muss. Nun hatte ein anderer Richter diesen Urteilsspruch aufgehoben und auf die Verjährungsfrist der Punkte in Flensburg gepocht. Die Punkte von 2007 waren bereits zu dem Zeitpunkt gelöscht, als der Fahrer erneut unbelehrbar alkoholisiert ins Auto stieg um dieses zu steuern.

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