• Kindisches Verhalten unter Fahrlehrern

    • Die Konkurrenz belebt angeblich das Geschäft, nicht so in Forchheim. Dort wurde über einen Fahrlehrer das Gerücht verbreitet, er würde in seiner Fahrschule unzüchtige Filme drehen. Dies hatte nun vor dem Gericht einen bitteren Nachgeschmack für denjenigen, der dieses Gerücht in Umlauf gebracht hatte.

      Das Urteil lautete verleumderische Aussage, daher 1300 Euro Geldstrafe. Denn der Geschädigte konnte klar nachweisen, das er sich zu diesem Zeitpunkt nicht in seiner Fahrschule befand, sondern in München. Als einen Kindergarten bezeichnete der Geschädigte des weiteren die meisten der, als Zeugen geladenen Fahrlehrer aus Forchheim.

      Schwerlich abzustreiten, da diese keine klaren Angaben machen konnten, sondern lediglich auf das Hören – Sagen von anderen Wert gelegt hatten, anstatt den Betroffenen selber mit diesem Gerücht zu konfrontieren.

      Da es sich beim angeblichen Ort des Geschehens um den Tüv in Forchheim handelte, muss man nachhaltig sagen, dass der Konkurrenzdruck hier wohl sehr hoch ist. Weitere Gerüchte wurden während der Gerichtsverhandlung ebenfalls sichtbar gemacht, so dass man abschließend sagen kann, dass die Fahrlehrer wohl zu viel Zeit hatten um zu tratschen. Denn anders kann es zu solchen Gerüchten nicht kommen. Die Staatsanwaltschaft ging jedoch noch einen Schritt weiter und bezeichnete die Fahrlehrer aus Forchheim als eine Gruppe von Waschweibern. Die hier geforderte Geldstrafe von 1600 Euro wurden vom Richter mit 300 Euro weniger angesetzt.

      Die Verteidigung hingegen sah den Tatbestand der Verleumdung eher nicht erwiesen, er plädierte auf Freispruch seines Mandanten. Dieser erfolgte natürlich nicht, denn selbst wenn sich verschiedene Zeugen widersprochen hatten, so war das Alibi des Geschädigten doch klar und deutlich ersichtlich.

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