• Nachschulung für den Adel?

    • Bereits 2009 wurde Alexander Fürst zu Schaumburg – Lippe zu 300 Euro Bußgeld und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt. Dieses Urteil wurde in Bielefeld ausgesprochen, da der Fürst auf der A2 wegen zu hoher Geschwindigkeit von der Polizei angehalten worden war. 100 Stundenkilometer waren erlaubt, Alexander Fürst zu Schaumburg – Lippe wurde jedoch mit 131 gepackt.

      Nun wird der Fall an das Oberlandesgericht in Hamm weiter gegeben, da Alexander Fürst zu Schaumburg – Lippe Rechtsbeschwerde eingelegt hatte. Dies hatte sein Anwalt verlauten lassen und wurde auch von einer Richterin am Amtsgericht Bielefeld bestätigt. Alexander Fürst zu Schaumburg – Lippe möchte weder die drei Punkte die mit dem Urteil ebenfalls ausgesprochen wurden, noch den Entzug der Fahrerlaubnis annehmen.

      Der Grund von Alexander Fürst zu Schaumburg – Lippe ist nicht von offiziellen Stellen bestätigt, jedoch kann es sein, dass wenn die Punkte wirklich rechtskräftig werden, das Alexander Fürst zu Schaumburg – Lippe dann zu einer Nachschulung, der MPU erscheinen muss. Dies wäre natürlich für Alexander Fürst zu Schaumburg – Lippe eine sehr peinliche Situation die es für ihn zu verhindern gilt. Diese Nachschulung ist halb öffentlich da man auch zu einer Fahrschule gehen muss, wo dann auch andere Personen situen würden.

      Was Alexander Fürst zu Schaumburg – Lippe im Zweifelsfalle noch retten könnte, wäre das freiwillige Angebot sich der MPU zu unterziehen, diese findet nicht öffentlich statt sondern beinhaltet das Gespräch mit Psychologen. Was jedoch das Gericht entscheiden wird, steht noch in keinster Weise fest. Die Medien und auch die Menschen, die zu einer Nachschulung müssen warten auf dieses Urteil, denn wenn ein Alexander Fürst zu Schaumburg – Lippe nicht zur Nachschulung gehen muss, kann es sein das auch andere Anwälte sich dieses Urteils für ihren Mandanten ermächtigen werden.

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