Wer hat sich nicht schon mal mit dem Gedanken beschäftigt, ob man den eigenen Körper nach seinem Ableben zur Organspende freigeben will, oder nicht. Hierzu konnte man bislang immer einen Organspendeausweis bei sich tragen, welcher im Fall der Fälle gefunden und die Information an das behandelnde Krankenhaus weitergeleitet werden konnte.
Wenn es nach der Politik geht wird sich das schon bald ändern. Endlich sind sich SPD und auch die CDU mal einig, sie wollen das künftig im Chip des Personalausweises, oder aber auch des Führerscheins angezeigt wird, ob jemand Organspender ist, oder nicht. In Zukunft soll sich der Inhaber des besagten Dokuments bei der Ausgabe klar machen, ob er seine Organe im Falle eines Unfalles, oder ähnlichem freigeben will, oder dies ablehnt.
Der Gesundheitsausschuss beruft in den nächsten Wochen nun eine Anhörung ein, in der man sich mit Experten zusammen ein Urteil bilden will. Wichtig ist für den Ausschuss, dass niemand zu dieser Entscheidung gedrängt wird. Sie soll sowohl abgelehnt, als auch nachgetragen werden können. Sollte man sich in jungen Jahren für die Organspende aussprechen, dieser Gedanke später aber nicht mehr mit den eigenen Grundsätzen von Ethik und Moral zusammen passen, so soll man diese Entscheidung ebenfalls jederzeit zurücknehmen können.
Bis zum heutigen Tage warten mehr als 12000 Menschen auf ein Organ, um das eigene Leben zu verlängern. Sollte es dazu kommen, dass die Spenderwilligkeit in Zukunft im Führerschein festgehalten wird, so gehen Experten davon aus, dass wensentlich mehr Menschen auf Dauer geholfen werden kann als vorher. Denn oft stehen die Angehörigen vor der schweren Aufgabe diese Entscheidung zu fällen und trauen sich nicht einen derart großen Schritt zu tun.
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