• Österreich ändert Vormerksystem

    • In Wien wird sich ab dem 1.3.2011 einiges ändern. Da wo bislang die Polizei einen Verkehrssünder bislang nur 2 Jahre in der Kartei hatte, wird dieser Zeitraum nun auf 3 Jahre ausgeweitet. Dies geschieht allerdings nur dann, wenn derjenige in den ersten zwei Jahren sich noch einmal etwas zu Schulden hat kommen lassen.

      Jedoch trifft es diejenigen hart, die sich in den drei Jahren dann noch ein drittes Delikt anrechnen lassen. Denen wird vor Ort direkt der Führerschein entzogen Diesem Sogenannten Vormerksystem wurden bereits viele Vergehen eingespeist, es wird jedoch auch zum 1.3.2011 erweitert. So dass auch Verkehrsdelikte wie das direkte Überfahren von Bahnübergängen mit Schranke dazu gehören wird. Wenn durch die Schranken und das Lichtsignal bereits angekündigt wird, dass sich ein Zug nähert darf man sein Fahrzeug nicht mehr über die Gleise bewegen.

      Wird einem der Führerschein abgenommen, so wird dies nicht automatisch auch in das Vormerksystem eingespeichert, diesen Vorschlag konnte die Verkehrsministerin ihren Koalitionspartnern nicht schmackhaft machen. Ebenfalls abgelehnt wurde der Vorschlag Verstöße gegen begrenzte Geschwindigkeiten zum Vormerksystem hinzuzufügen.

      Wenn man eine Vormerkung erhält so ist dies gleichzustellen wie mit einer gelben Karte beim Fußball. Dem Führer des Fahrzeuges soll damit klar signalisiert werden, dass er besser auf seine Fahrweise acht geben sollte, denn ansonsten droht der Führerscheinentzug. Kommt es binnen der folgenden 2 Jahre zu einem neuen Delikt, so müssen Maßnahmen ergriffen werden. Ist dies noch nicht genug und der Fahrer lässt sich binnen eines Jahres wieder etwas zu Schulden kommen, ist ohne weiteres drumherum der Führerschein für 3 Monate weg.

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