Wie oft ist es schon passiert, dass jemand ein Auto kauft und glaubt, laut Aussage des Verkäufers, dass der PKW nur einen Vorbesitzer hatte. Dies soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Das Oberlandesgericht in Hamm hat hierzu jetzt einen Präzedenzfall geschaffen.
In dem Fall wollte eine Kundin über eine Internetplattform ein Auto kaufen, das lediglich 2 Vorbesitzer hatte, so jedenfalls laut Aussage des Verkäufers in seiner Annonce. Zunächst wollte die Kundin den Verkäufer wegen einer Irreführung belangen und eine Unterlassungsklage einreichen, damit so eine Aussage nie wieder getroffen werden dürfe. Damit wollte die Geschädigte nicht nur sich selber schützen, sondern auch andere, denen vielleicht das gleiche drohte
Kauft man einen Jahreswagen und es werden 2 Vorbesitzer angegeben kann man laut den Richtern unmöglich darauf kommen, dass diese zwei Vorbesitzer nun gerade Autovermietungen sind. So wurde durch das Oberlandesgericht in Hamm die Vermutung der Irreführung bestätigt.
Der Richter gab zu bedenken, dass eine Person auf Autosuche, immer die Anzahl der Vorbesitzer im Kopf hat, wenn sie das Wort „Vorbesitzer“ liest. Des Weiteren würde ein Käufer daraus schließen, wie gut das Kaufobjekt gepflegt wurde und wozu es vielleicht genutzt wurde. Dies seien ganz normale menschliche Gedankengänge, die man hier einkalkulieren müsse.
Da bei Autovermietungen, die Wagen ständig wechselnde Fahrer haben, die den PKW völlig verschieden behandeln, ist es kaum möglich, dieses Denken auf ein Fahrzeug, einer Autovermietung zu projizieren.
Durch die Aufmerksamkeit dieser Kundin bleibt wohl in Zukunft einigen anderen dieses Problem erspart. Denn es ist ja ärgerlich zu glauben ein Schnäppchen gemacht zu haben und dabei auf ein Auto zu treffen das weitaus mehr getan hat in diesem einen Jahr, als man für möglich hält.
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