Immer wieder werden die Beamten der Polizei mit kuriosen Erzählungen der überprüften Bürger konfrontiert. In Oberhausen hielt die Polizei nun einen Mann an, um eine allgemeine Fahrzeugkontrolle durchzuführen. Als einer der Beamten ihn nach dem Führerschein und den Fahrzeugpapieren fragte, konnte dieser nur den Fahrzeugschein seines Autos vorzeigen und suchte lange Zeit im Auto nach seinem Führerschein. Immerhin der Herr war bereits 79 Jahre alt und so gab man ihm ein wenig Zeit, seinen Führerschein zu finden.
Als dieser jedoch nach einiger Zeit nicht aufzufinden war und der Rentner zu Protokoll gab das er ihn wohl verloren haben muss, schaute ein weiterer Beamter nur zur Vorsicht in den Computer, welchen die Beamten seit mehreren Jahren immer in ihren Dienstfahrzeugen haben.
Was er da sah, konnte er nicht glauben. Er wird vermutlich noch einmal seine Dienststelle angefunkt haben, um eine Bestätigung zu bekommen. Im Computer stand geschrieben, dass der Herr bereits 1959 wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein hatte abgeben müssen und diesen auch nicht vor dem Jahre 2031 wiederbekommen solle.
Mit diesem Urteil wurde dem Rentner bereits vor vielen Jahren die Chance genommen, je wieder einen Führerschein zu besitzen. Ehrlichkeit währt ja bekanntlich am längsten. So gab der ältere Herr vor den Beamten kleinlaut an, dass er bereits seit 51 Jahren auch ohne seinen Führerschein gefahren war.
Immerhin hatte er dies so getan, dass er nicht auffiel, hatte 51 Jahre lang keinen Unfall und war auch sonst in keine anderen verkehrstechnischen Auffälligkeiten verwickelt. Natürlich wird dies, ein Nachspiel haben, doch wer weiß, der Richter könnte das Gewohnheitsrecht ermöglichen.
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