• Rettungskräfte haben es in Zukunft einfacher

    • Nun haben es die Rettungskräfte also in Zukunft einfacher eine Fahrerlaubnis für die Rettungs- und Einsatzfahrzeuge, welche ein Gewicht von über 3,5 Tonnen haben, zu erwerben. Dem Bundeskabinett wurde nun dieses Gesetz vorgelegt und der Entwurf wurde gebilligt.

      Schon lange hatten diverse Organisationen das Problem, dass man keine geeigneten Einsatzkräfte mehr bekam auf Grund dessen, dass man kaum noch Fahrer für die oft schwereren Fahrzeuge hatte.

      1999 hatten sich die Regeln für den Führerschein geändert. Nach dieser Änderung wurde es für die Rettungskräfte schwer, denn wer seine normale Fahrerlaubnis nach 1999 erreicht hatte, durfte nur noch Fahrzeuge mit 3,5 Tonnen Maximalgewicht fahren. Wollte man jedoch die Rettungsfahrzeuge bewegen, so musste man für teures Geld die C1 Klasse machen.

      Da die technischen Hilfsdienste und auch die Rettungsdienste jedoch nie genug Geld haben, können sie ihren Fahrern nur sehr selten die Möglichkeit eröffnen den eigenen Führerschein für die klasse C1 zu erweitern.

      Dies ist ab dem Frühjahr 2011 jetzt nicht mehr nötig. Die Fahrer können nun in den Vereinen und Organisationen eingewiesen werden und müssen nach dieser Einweisung am Fahrzeug eine kleine Prüfung ablegen. Ist diese bestanden, so darf der Fahrer in Zukunft auch die anderen Einsatzfahrzeuge fahren.

      Auf diese Weise hofft man auch auf reichlichen Zuwachs bei den technischen Hilfsorganisationen und den Rettungsdiensten. Die neuerliche Regelung gibt zumindest Anlass zur Hoffnung, dass der Engpass an Fahrern und somit auch Personal bald der Vergangenheit angehört.

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