• Schwangeren Fahrlehrerin wurde die Kündigung ausgesprochen

    • Die Kündigung einer Fahrlehrerin musste nun in Bonn vor Gericht geklärt werden. Die Fahrlehrerin war außer sich, da ihr Arbeitgeber sie auf Grund ihrer Schwangerschaft gekündigt hatte, obwohl Schwangere einen außerordentlichen Kündigungsschutz genießen.

      Der Anwalt des Gegners versuchte dem Gericht klar zu machen, dass sein Mandat arglistig getäuscht wurde, die Fahrlehrerin sogar eine psychische Störung hätte. Den Richter interessierte es sehr wie man zu dieser Überzeugung gekommen sei.

      Der Anwalt erklärte man habe mit einem früheren Arbeitgeber gesprochen der ausgesagt haben soll, das die Fahrlehrerin keiner Stresssituationen gewachsen gewesen sein soll und sich vor jeder Prüfung die anstand sogar krank gemeldet haben soll.

      Der vorherige Arbeitgeber war nicht als Zeuge geladen worden, dies sagte bereits einiges aus. Die Fahrlehrerin machte ebenfalls eine Aussage, in der sie daraufhin wies, das ihr erst da die Kündigung ausgesprochen wurde, als sie ihren Chef davon in Kenntnis setzte, dass sie schwanger sei. Somit habe die Kündigung wohl weniger damit zu tun was irgendjemand über sie berichtet haben solle, sondern vielmehr mit den Kosten, die eine schwangere Person mit sich bringen würde.

      So konnten auch Argumente nichts nützen, in denen behauptet wurde, dass die Fahrlehrerin falsche Tatsachen in Umlauf gebracht habe, sowohl in ihrer Bewerbung als auch im Bewerbungsgespräch. Dies waren ebenfalls Argumente der gegnerischen Partei. So habe sie über die Kündigung ihres letzten Arbeitgebers nicht die Wahrheit gesagt.

      Der Richter bat beide Parteien einen Vergleich auszuhandeln und dann wieder vorstellig zu werden, denn die Fahrlehrerin dürfe derzeit sowieso nicht praktizieren und würde bestimmt nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen.

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