• Sturmschäden, welche Autoversicherung zahlt?

    • Wieder verunstaltete ein Sturmtief fast ganz Deutschland. Die Folgen waren Personenschäden und Sachschäden. Wer jedoch kommt für solche Schäden an Autos auf? Hagelschlag und abknickende Bäume haben Spuren hinterlassen.

      Gut nur wer jetzt eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Die Selbstbeteiligung – wenn vorhanden- muss selbstverständlich gezahlt werden. Alles was darüber liegt, übernimmt die Teilkaskoversicherung. Sollte es zu einem kapitalen Totalschaden gekommen sein, muss die Versicherung den Zeitwert übernehmen.

      Kommt es zu leichteren Schäden, welche das fahren des Wagens nicht unmöglich macht, muss das Fahrzeug durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert sein, damit die Schäden nicht vom Halter des KFZs übernommen werden müssen.

      Die Vollkasko tritt auch dann ein, wenn der Fahrer mit einem Fahrzeug kollidiert, welches wegen eines umgestürzten Baumes auf der Straße stehen bleiben musste. Wird diese Situation vom Fahrer zu spät erkannt und es kommt zu einem Auffahrunfall, wird dies von der Versicherung übernommen. Natürlich muss man bei der Vollkasko auch die Eigenbeteiligung zahlen, sofern diese vertraglich in der Versicherungspolice festgehalten wurde. Nicht für jedes Fahrzeug lohnt es sich, eine Vollkasko abzuschließen, jedoch die ersten 5 Jahre nach der Erstzulassung, so sagen Experten, sollte darauf nicht verzichtet werden.

      Viele glauben tatsächlich die Gemeinden und Städte verklagen zu können, da trockene Äste rechtzeitig entfernt werden müssen. Hierzu gab es vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main ein eindeutiges Urteil, welches einem Mann diesen Wunsch nicht erfüllte. Möchte man also gut versichert sein, um hohen Kosten aus dem Weg zu gehen, sollte man sich zumindest Teilkasko versichern lassen und kann hier die Selbstbeteiligung selber wählen.

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