Die Punkte in Flensburg werden nicht immer in gleichen Zeitabständen gelöscht. Die Fristen sind für die verschiedenen Vergehen in 3 Staffelungen differenziert.
Nach zwei Jahren, geht es denn Punkten aus Bußgeldbescheiden an den Kragen. Jedoch dürfen diese nur dann der Kartei entnommen werden, wenn es in diesen 2 Jahren zu keinen weiteren Verkehrssünden gekommen ist.
Unter die 5 Jahres Regelung fallen zunächst einmal alle Delikte die nicht im direkten Zusammenhang mit Drogen, oder Alkohol stehen. Ebenso gehören hier keine Strafen die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zu haben dazu. Wenn man sich während der zwei Jahres Regelung etwas zu Schulden hat kommen lassen, so müssen die ersten Punkte ebenso nach diesen 5 Jahren getilgt werden.
Alles was mit Alkohol, Drogen und Führerscheinentzug zu tun hat, steht folglich unter der 10 Jahresregelung.
Aber hier sollte man in jedem Fall für alle Regelungen berücksichtigen, das man sozusagen bis zu einem Jahr nach dem eigentlichen Tilgungszeitpunkt auf Bewehrung fährt. Erst ein jahr nach Tilgungserlass ist die Akte wieder gesäubert.
Hat eine Person mehr als 8 und weniger als 13 Punkte in Flensburg, so kann diese sich an einem Aufbauseminar zu beteiligen. Erst ab 14 Punkten wird dieses Seminar zu einer Pflichtveranstaltung.
Dieses Seminar ist jedoch nicht für alle ein Muss, sondern kann auch als Chance gesehen werden. Möchte man die Punkteanzahl aufgrund eines Jobangebotes zum Beispiel verringern, kann man dies schaffen, indem man an einem solchen Seminar teilnimmt und dieses erfolgreich abschließt. Bei einem Punktestand von 8 kann die Hälfte nach dem Seminar erlassen werden.
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