• Unfall während einer Fahrstunde

    • Zu einem folgenschweren Unfall kam es auf dem Weg von Gündenhausen zur Bundesstraße 317, als ein 34 jähriger Mann während seiner Fahrstunde auf dem Motorrad unterwegs war.

      Gefolgt vom Fahrschulwagen des Fahrlehrers verlief die Fahrstunde zuerst wie immer. Nach Aufforderung des Fahrlehrers hielt der Fahrschüler auf dem Motorrad an der Einmündung zur Bundesstraße an, in der Absicht, daraufhin nach rechts abbiegen zu wollen. In dieser Absicht, bog er dann auf die B 317 ein und wollte dann in Richtung Lörrach weiterfahren. Doch plötzlich verlor der Fahrschüler jegliche Kontrolle über das Motorrad. Er hatte schon an Geschwindigkeit zugenommen, als es zum Unfall kam. Der Fahrschüler fuhr zunächst auf einen Peugeot auf, der auf der Linksabbiegespur der B 317 in Richtung Gündenhausen unterwegs war. Der Fahrschüler prallte ab und kollidierte darauf hin frontal mit einem Toyota, der in Richtung Hausen fuhr. Der 34 jährige Fahrschüler prallte auf den Toyota und fiel von dort in eine abschüssige Böschung hinab. Er verletzte sich bei diesem Unfall schwer. Notarzt und Rettungssanitäter führten die Erstversorgung durch und brachten den Mann anschließend ins Krankenhaus. Der Sachschaden an allen Fahrzeugen beläuft sich auf mehrere tausend Euro.

      Übrigens wissen nur wenige Menschen, dass es keinen gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt und Unfälle, die von Fahrschülern während der Fahrstunden begangen werden, nur dann von der Fahrschule und deren Versicherung getragen wird, wenn es eindeutig dem Fahrlehrer nachzuweisen ist, dass es seine Schuld war, dass es zu dem Unfall kam. Daher sollte eine spezielle Fahrschüler Unfallversicherung für die Dauer der Fahrschulzeit abgeschlossen werden.

No Comments »

No comments yet.

Leave a comment

This is a required field

This is a required field

This is a required field