Die Faschings- und Karnevalszeit steht kurz bevor, und wenn Sie erst mal da ist, sollte man nicht nur sein Auto daheim lassen, sondern auch das Fahrrad. Und das aus guten Grund. Dabei geht es darum, das keine Karnevalszeit ohne Alkohol überstanden wird. Bereits eine gewisse Menge Alkohol kann schon auf dem Fahrrad gefährlich für einen selber werden, ganz zu schweigen vom restlichen Verkehr. Wenn man denn das Pech hat und man wird von der Polizei angehalten, muss man im Zweifelsfall auch mit einem Führerscheinentzug rechnen. Dabei ist es, egal ob man mit dem Auto oder mit dem Fahrrad unterwegs war, die Strafe bezieht sich darauf das man sich im Straßenverkehr falsch verhalten hat.
Im Münchener Umfeld musste ein Radfahrer schon eine bittere Erfahrung erleiden, denn er wurde mit 1,96 Promille auf dem Fahrrad von der Polizei angehalten. Und was kam dann? Er wurde zur Medizinisch-Pychologischen Untersuchung auf gut Deutsch zur MPU gebeten. Dieses Gutachten sollte Auskunft darüber geben, ob er denn auch in der Lage ist, trotz des Alkoholkonsums ein Fahrzeug zu führen, für was man keinen Führerschein benötigt. Denn vorgeschrieben ist ja, dass man nicht mehr als 1,6 Promille haben darf, um sich mit einem Fahrzeug wie einem Fahrrad fortbewegen zu dürfen.
Der Betroffene allerdings weigerte sich dagegen den Test zu machen und somit wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen, selbst Fahrrad fahren durfte er auch nicht mehr. Denn das Gericht beschloss dies aus dem Grund, da Sie davon ausgegangen sind, dass er diesen Fehler noch mal begehen könnte. So lange der Fahrer also keinerlei Reue und Einsicht zeigt wird er wohl mit Bus und Bahn fahren müssen.
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