Eigentlich ist die Sperrfrist nicht als eine Strafe anzusehen, sondern eher als eine Art von Maßregeln. Dies dient der Besserung und Sicherung von Personen, denen diese Sperrfristen auferlegt wurden. Normalerweise wird vom Gericht bzw. vom Richter eine Sperrfrist von 6 Monaten ausgesprochen, diese kann jedoch auch 12 Monate betragen, sofern der Angeklagte nicht zum ersten mal für dieses Delikt vor Gericht steht. Die Sperrfrist wird nie für eine Ordnungswidrigkeit verhängt, sondern nur dann wenn auch eine richtige Straftat begangen wurde.
Erst nach dem die Sperrfrist abgelaufen ist, wird von der Verwaltungsbehörde geprüft und Entschieden ob man der Person die Fahrerlaubnis wieder erteilen kann, oder ob noch weitere Auflagen, wie zum Beispiel das Absolvieren der MPU vorgezogen werden.
Es gibt mehrere Möglichkeiten die Sperrfrist zu verkürzen. Man muss bereits zum Ende der Sperrfrist vorweisen können, dass man die MPU in dieser Zeit freiwillig abgelegt hat und damit zeigt, dass man den Richterspruch verstanden hat und alles tut um sich zu bessern. Denn auch nach den 6 Monaten ist längst die Sperrfrist nicht um. Wenn dann entschieden wird das man noch zur MPU muss, muss man erst wieder warten bis man dort einen Termin bekommen kann. In all der Zeit bleibt der Führerschein unter Verschluss.
Eine Andere Möglichkeit ist der Antrag auf das Verkürzen der Sperrfrist. Dabei muss dem Gericht klar gemacht werden, dass man keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr darstellt. Wirksam ist dabei auch einen Beruf zu haben, für den man das Auto unbedingt benötigt. Muss man sowieso zur MPU macht allerdings die Verkürzung eher weniger Sinn.
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